Deutsches Kinderhilfswerk begrüßt Maßnahmen zur Bekämpfung von Cybergrooming und Kinderpornografie im Internet
(Berlin) - Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die heute im Bundesrat zur Abstimmung stehenden Änderungen des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung zur Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings und zur Zulassung der sogenannten Keuschheitsprobe zur Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet als einen guten ersten Schritt.
Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation müssen Kinder im Internet mit allen zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mitteln vor Cybergrooming geschützt werden. Die Zulassung der sogenannten Keuschheitsprobe gibt Ermittlerinnen und Ermittlern zukünftig mehr Möglichkeiten zur Ermittlung und Überführung von Sexualstraftäterinnen und Sexualstraftätern im Internet.
"Das Strafrecht muss bei Cybergrooming früher als bisher greifen. Dabei sollte jeder Versuch des Cybergroomings strafbar sein. Neben den Strafverschärfungen braucht es aber vor allem auch mehr Ermittlerinnen und Ermittler bei Polizei und Staatsanwaltschaften. Verstärkte Kontrollen können dazu beitragen, dass Kinder soziale Netzwerke ebenso wie Apps mit Kommunikationsfunktionen angstfreier nutzen können. Allen potentiellen Täterinnen und Täter muss klar sein, dass bereits jeder Versuch des Cybergroomings ausnahmslos strafbar ist", betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.
"Wenn speziell geschulte Ermittlerinnen und Ermittler zukünftig mithilfe von durch Künstliche Intelligenz erzeugten kinderpornografischen Bildern im Darknet besser als bisher ermitteln und Täterinnen und Täter überführen können, ist das ein guter Ansatz für mehr Schutz für Kinder im Internet. Aufgrund der massiven Probleme in diesem Bereich sind entsprechende Ermittlungsbefugnisse notwendig und werden dazu beitragen, Kinder besser als bisher zu schützen", so Lütkes weiter.
Neben den notwendigen Verschärfungen im Strafrecht braucht es aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes gegenüber dem Problem des Cybergroomings auch eine bessere Förderung der Medienkompetenz von Kindern. Hier sind Eltern und Schulen, aber auch Anbieter von Mediendiensten gleichsam in der Pflicht. Eine Umfrage des Deutschen Kinderhilfswerkes hat ergeben, dass bei nur 20 Prozent der befragten Grundschülerinnen und Grundschüler Cybergrooming Thema im Unterricht war. Schulen müssen folglich wesentlich früher als bisher im Unterricht aufklären und den Kindern Strategien und Methoden vermitteln, wie sie Gefährdungen vermeiden und wie sie im Fall eines Übergriffs reagieren sollten. Gleichzeitig müssen Medien-Diensteanbieter für Kinder leicht auffindbare und bedienbare Melde- und Beschwerdemechanismen vorhalten, damit Kinder digitale Medien möglichst unbeschwert nutzen können.
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