Deutsches Institut für Menschenrechte empfiehlt systematische Beobachtung von Anti-Terror-Maßnahmen / Einhaltung der Menschenrechte gefordert
(Berlin) - Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat eine offizielle Beobachtung und Dokumentation der Menschenrechtsverletzungen im Rahmen von Anti-Terror-Maßnahmen gefordert. Es sei inakzeptabel, dass professionelle, öffentliche Formen der Beobachtung der Maßnahmen und die Untersuchung von Menschenrechtsverletzungen behindert und Täter nicht zur Verantwortung gezogen würden, sagte der Politikwissenschaftler Wolfgang S. Heinz anlässlich der Vorstellung der Studie "Internationaler Terrorismus und Menschenrechte" am 29. Juli in Berlin.
In vielen Fällen sei zum Beispiel das Schicksal von Zivilisten, die im Kampf gegen den Terror verwundet oder getötet wurden, nicht aufgeklärt worden. Es müsse daher auch bei demokratischen Staaten, die Soldaten nach Afghanistan entsandt hätten, von einem gewissen "Kontrollverlust" gesprochen werden, so Heinz weiter. Staaten seien bei Kriegseinsätzen dazu verpflichtet, die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht zu achten.
Die stellvertretende Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, Frauke Seidensticker, wies darauf hin, dass auch die Bundeswehr bei Einsätzen in internationalen Konfliktgebieten schon bei der Mandatierung der Missionen auf Klärung dringen müsse, wie und an wen Beobachtungen zu Menschenrechtsverletzungen weiterzugeben seien. Das Thema "Terrorismus und Menschenrechte" bleibe weiter auf der Agenda des Instituts. Ende des Jahres solle ein "Policy-Paper" zu "Terrorismusbekämpfung und innere Sicherheit" veröffentlicht werden, kündigte Seidensticker an.
Die Studie:
Wolfgang S. Heinz, Stephanie Schlitt, Anna Würth: Internationale Terrorismusbekämpfung und Menschenrechte (Oktober 2001-April 2003), Deutsches Institut für Menschenrechte, Berlin 2003, ISBN 3-9808112-3-9
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