Pressemitteilung | Deutscher Städtetag - Hauptgeschäftsstelle Berlin

Deutscher Städtetag zu OVG-Urteil zu Kita- und Tagespflegeplatz

(Berlin) - Statement von Dr. Stephan Articus, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages und Geschäftsführer des Städtetages Nordrhein-Westfalen zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zur Gleichwertigkeit von Kita- und Tagespflegeplätzen für Kinder unter drei Jahren

"Der Deutsche Städtetag und der Städtetag Nordrhein-Westfalen fühlen sich vom Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster in ihrer Auffassung bestätigt, dass Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren in Kindertagesstätten und in der Tagespflege grundsätzlich als gleichwertig anzusehen sind. Zu diesem Ergebnis waren bereits Anfang des Jahres Rechtsgutachten gekommen. Der Bund ist bei der Formulierung des Gesetzestextes von der Gleichwertigkeit der beiden Betreuungsformen ausgegangen. Im Gesetzgebungsverfahren hat der Bund ein Drittel der Betreuungsplätze für die Tagespflege veranschlagt.

Die Städte versuchen, den Eltern Plätze anzubieten, die sie wünschen. Dabei kann die Wahl zwischen Kita und Tagespflege aber nicht immer gewährleistet werden, wenn es Engpässe gibt. Dafür müssen wir um Verständnis bitten."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städtetag, Hauptgeschäftsstelle Berlin Volker Bästlein, Leitung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Hausvogteiplatz 1, 10117 Berlin Telefon: (030) 377110, Fax: (030) 37711999

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