Deutscher Städtetag hofft auf Korrektur durch künftige Koalition / Städte protestieren gegen Kabinettsbeschluss zu Unterkunftskosten für Langzeitarbeitslose
(Köln) - Der Deutsche Städtetag hat den heutigen (7. Oktober 2009) Kabinettsbeschluss scharf kritisiert, mit dem die Bundesbeteiligung an den Unterkunftskosten für Langzeitarbeitslose und ihre Familien 2010 auf 23,6 Prozent gesenkt werden soll. "Es ist ein sehr unfreundlicher Akt, wenn die Bundesregierung nach wochenlangem Protest der Kommunen meint, ihnen mitten in der Wirtschaftskrise trotz wachsender Arbeitslosigkeit zusätzliche Lasten aufbürden zu können. Die Städte appellieren dringend an die künftigen Koalitionspartner, den Beschluss im Gesetzgebungsverfahren zu korrigieren", sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Dr. Stephan Articus.
Nach Finanzplanungsdaten des Bundes sei im kommenden Jahr mit einem dramatischen Zuwachs der Unterkunftskosten von rund 14 Milliarden Euro auf voraussichtlich 16 Milliarden Euro zu rechnen. Wenn der Bund seine Beteiligung an diesen Mehrausgaben absenke, bedeute das im Ergebnis, dass seine Ausgaben 2010 fast gleich bleiben, die Kommunen dagegen eine Mehrbelastung von zwei Milliarden Euro befürchten müssen. Bisher tragen die Kommunen bereits mit gut 10 Milliarden Euro mehr als drei Viertel der Kosten, diese Summe würde sich aufgrund der steigenden Arbeitslosigkeit und der Absenkung der Bundesbeteiligung 2010 auf rund 12 Milliarden Euro erhöhen.
"Die Steuereinnahmen brechen weg, die kommunalen Sozialausgaben steigen auf 40 Milliarden Euro und liegen damit fast doppelt so hoch wie nach der Wiedervereinigung. In dieser Situation können die Kommunen nicht verkraften, dass der Bund seinen Anteil an den Unterkunftskosten erneut absenkt. Die Bundesbeteiligung muss im Gegenteil erhöht werden", sagte Articus. Andernfalls werde die zugesagte Entlastung der Kommunen um jährlich 2,5 Milliarden Euro nicht erreicht. Die derzeit geltende fehlerhafte Berechnungsformel müsse geändert werden, damit sich die Bundesbeteiligung künftig an den tatsächlichen Ausgaben orientiere und nicht mehr an der Zahl der Bedarfsgemeinschaften.
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