Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

Deutscher Städte- und Gemeindebund zur Zuwanderungspolitik

(Berlin) - Für eine neue Integrationskultur als unerlässlichen Bestandteil einer modernen Zuwanderungspolitik sprach sich das Präsidium des Deutschen Städte- und Gemeindebundes am 26. April in Schleswig aus. „Zugewanderte und Zuwanderer müssen möglichst schnell auf eigenen Füßen stehen und sich in der deutschen Gesellschaft zurechtfinden können. Die Integration ist wesentliche Voraussetzung für den sozialen Frieden vor Ort. Dies betrifft zum einen die Frage der Sozialleistungskosten als Folge von Integrationsdefiziten und zum anderen das Zusammenleben von Einheimischen und Zuwanderern“, sagte das Geschäftsführende Präsidialmitglied, Dr. Gerd Landsberg, der zugleich auch Mitglied der Zuwanderungskommission der Bundesregierung ist.

Landsberg sprach sich dafür aus, dass Bund, Länder und Gemeinden gemeinsam ein Konzept zur Integration erarbeiten. Der Bund müsse den Zuwanderern Programme mit klar strukturierten Maßnahmen vor allem im Bereich der Sprachförderung, der beruflichen Qualifizierung und der Beratung anbieten. Dabei seien die bisherigen Ressortgrenzen zu überwinden und die bisherigen Unterscheidungen nach Nationalität und Zuwanderungsgrund (Spätaussiedler, ausländische Arbeitnehmer) aufzugeben.

Die Integrationsdefizite – so Landsberg – müssen überwunden werden. Zurzeit ist die Arbeitslosigkeit unter Ausländern doppelt so hoch wie unter der deutschen Bevölkerung, sie beträgt rd. 20 %; der Anteil der Ausländer an allen Sozialhilfebeziehern stieg in den letzten 20 Jahren von rund 8 auf 23 %. 17 % aller junger Ausländerinnen und Ausländer verlassen die Allgemeinbildende Schule ohne Abschluss. Bei den Deutschen sind es nur 9 %.
Hier besteht dringender Handlungsbedarf.

Die Programme sind vorrangig an Zuwanderer mit der Perspektive eines dauerhaften Aufenthaltes zu richten. Für andere Personengruppen darf kein Anreiz geschaffen werden, den Aufenthalt in Deutschland über das erforderliche Maß hinaus auszudehnen.

Weiter forderte das Präsidium des Deutschen Städte- und Gemeindebundes in den verabschiedeten Prüfsteinen zur Integration und zur Einwanderung in die Integrationsprogramme auch die schon länger in Deutschland lebenden Zuwanderer mit einzubeziehen. Die Integration muss vom Staat, also von Bund und Ländern, dauerhaft finanziert werden. Mit den bisherigen Mitteln sind die Ziele einer qualitativen Verbesserung und Ausweitung der Integrationspolitik nicht zu erreichen. Die Kommunen leisten ihren Beitrag im Rahmen der örtlichen Durchführung der Integrationsmaßnahmen, durch soziale Leistungen und durch spezifische kommunale Integrationspolitik. Mittlerweile belaufen sich die kommunalen Sozialhilfeausgaben für ausländische Familien auf über 3 Milliarden Mark. Sie übersteigen die gesamten Integrationsleistungen des Bundes damit um mehr als das dreifache.

„Es gilt das Prinzip `Fordern und Fördern`. Es muss festgelegt werden, wieweit zum Beispiel die Teilnahme an Sprachkursen auch zur Pflicht gemacht und dazu mit positiven und negativen Sanktionen motiviert bzw. angehalten werden kann. Dazu gehört auch die Frage, wieweit die Begünstigten Eigenbeiträge zu leisten haben“, sagte Landsberg.

Die neue Zuwanderungs- und Integrationspolitik muss mit massiver Öffentlichkeitsarbeit begleitet werden, um die notwendige Akzeptanz in der deutschen Bevölkerung zu erreichen. Dazu gehört auch eine verstärkte wirksame Bekämpfung illegaler Zuwanderung.

Soweit die Wirtschaft nach dauerhafter Zuwanderung bestimmter Gruppen verlangt, ist sie auch an der Sicherstellung notwendiger Integrationsmaßnahmen zu beteiligen.

Das vom Präsidium verabschiedete Thesenpapier zur Integration und Einwanderung ist auf der Website des DStGB unter www.dstgb.de abrufbar.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Marienstr. 6 12207 Berlin Telefon: 030/773070 Telefax: 030/77307200

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