Deutscher Spendenrat schließt Kinderhilfe aus
(Berlin) - Der Deutsche Spendenrat (DSR) hat in seiner ordentlichen Mitgliederversammlung am 3. Juni drei Mitgliedsorganisationen ausgeschlossen. Zwei Verbände wurden aus formalen Gründen ausgeschlossen. Der dritte Ausschluss betrifft die Deutsche Kinderhilfe, deren Ausschlussverfahren auf einem vorhergehenden Schiedsspruch des Schiedsausschusses des Spendenrates beruht. In den letzten Wochen ist dieser Vorgang bereits in die Öffentlichkeit getragen worden.
Einstimmig folgten die anwesenden DSR-Mitglieder dem Ausschlussantrag des Vorstandes, der bereits Ende 2007 den vorläufigen Ausschluss festgestellt hatte. Ein Einspruch gegen die Entscheidung des satzungsgemäß höchsten Gremiums des DSR ist nicht möglich.
Vor der Abstimmung hatte die Deutsche Kinderhilfe Gelegenheit zur Anhörung und konnte zu den Vorwürfen, die im Januar 2008 zum vorläufigen Ausschluss aus dem Spendenrat geführt hatten, Stellung nehmen.
Willi Haas, Vorsitzender des Spendenrates, begründet die Entscheidung der Mitgliederversammlung: In ihrer Stellungnahme und der Anhörung hat die Deutsche Kinderhilfe die gegen sie erhobenen Vorwürfe, mehrere Bestandteile der Selbstverpflichtungserklärung nicht erfüllt zu haben, nicht ausräumen können. Vielmehr haben Erkenntnisse über die tatsächlichen Strukturen und Aktivitäten des Vereins die Einschätzung über ihn bekräftigt. Das Gremium hat sich deshalb entschieden, den vorläufigen Ausschluss umzuwandeln und die Deutsche Kinderhilfe endgültig aus dem Spendenrat auszuschließen.
Haas betonte, dass es sich bei jedem Verfahren um einen Einzelfall handelt. Vergleichbare Vorwürfe gegen andere Mitgliedsverbände, die zu einer Prüfung durch den Schiedsausschluss geführt hätten, sind bisher nicht eingegangen. Der Schiedsausschuss kann jederzeit und von jedem angerufen werden, so der Vorsitzende weiter.
Der Vorstand bedauert das Verhalten, das die Kinderhilfe in den letzten Wochen gezeigt hat. Die verdeckte Massenabfrage unter den Mitgliedsverbänden mit nachfolgenden Massenabmahnungen hatte eindeutig politischen Charakter. Hier hat ein Verband versucht, das System für sich zu instrumentalisieren und dabei billigend in Kauf genommen, dass alle Spenden sammelnden Organisationen in schlechten Ruf geraten und gemeinnützige Mittel für unnötige Rechtsstreitigkeiten verschwenden. Das kann man nicht akzeptieren.
Mit Entschiedenheit weist der Deutsche Spendenrat die Angriffe auf die Geschäftsführerin zurück, die durch ihre hervorragende und fundierte Arbeit eine faire und sachliche Abwicklung des Verfahrens gewährleistet hat.
Die Mitgliedsorganisationen haben mit Befremden zur Kenntnis genommen, dass der ehemalige Geschäftsführer des Deutschen Spendenrates die Deutsche Kinderhilfe gegen die Interessen des Spendenrates beraten hat und gutachterlich gegen Mitgliedsorganisationen agiert hat, deren Mitgliedschaft er während seiner Amtsführung nie beanstandet hat.
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