Deutscher Richterbund: Keine Weisungen der Politik an die Staatsanwaltschaft
(Berlin) - Äußerungen von Politikern zum Mannesmann-Verfahren erwecken den Eindruck, die Staatsanwaltschaft habe bei ihren Entscheidungen politische Erwägungen, etwa zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland zu beachten.
Wenn der Syndikus der CDU-Bundestagsfraktion, Ronald Pofalla, erklärt, Wolfgang Clement habe als damaliger Ministerpräsident in Nordrhein-Westfalen Einfluss auf die Strafverfolger nehmen und eine Anklage verhindern müssen ( FAZ vom 3.4.2004 ), stellt dies einen ungeheuren Angriff auf die Stellung der Staatsanwaltschaft dar, deren Aufgabe es allein ist, objektiv und nur dem Gesetz verpflichtet zu ermitteln.
Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat in Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgabe den hinreichenden Verdacht der Untreue bejaht und Anklage erhoben. Ein un-abhängiges Gericht hat die rechtliche und tatsächliche Bewertung übernommen und die Anklage zugelassen.
Der Vorsitzende des DRB, Wolfgang Arenhövel:
Ob gegen einen Beschuldigten hinreichender Tatverdacht besteht, darf nicht in der Staatskanzlei oder im Justizministerium entschieden werden. Wer dies fordert, rührt an die Grundlagen des Gewaltenteilungsprinzips.
Die Äußerungen Pofallas belegen die Aktualität der Forderung des DRB zur Abschaffung des Weisungsrechts der Regierungen gegenüber den Staatsanwaltschaften in einzelnen Verfahren, die nunmehr auch in einem Gesetzentwurf der Landtagsfraktion der CDU in NRW (!) aufgegriffen worden ist.
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