Deutscher Hochschulverband schlägt Eckpunkte zum Lecturer vor / Kempen: Neue Personalkategorie kann zusätzliche Überlast-Professorenstellen nicht ersetzen.
(Bonn) - Der Deutsche Hochschulverband (DHV) hat an Bund und Länder appelliert, bei den Verhandlungen um den Hochschulpakt 2020 den drohenden Kollaps der Hochschulen zu verhindern. Ohne zusätzliche staatliche Mittel werden die Universitäten ersticken, erklärte der Präsident des DHV, Professor Dr. Bernhard Kempen.
Um dem erwarteten Anstieg der Studierendenzahlen von zwei auf 2,7 Millionen Studierende zu begegnen, sei eine Erhöhung der Lehrkapazität dringend geboten. Kempen bedauerte, daß Bund und Länder einer Umfrage der Zeitschrift Forschung & Lehre zufolge bislang nur in untergeordnetem Umfang die Einrichtung neuer Professorenstellen planten. Auch künftige Studierende haben das Recht auf eine hochwertige Lehre, die sich ständig aus der Forschung erneuert, erklärte Kempen. Die Schaffung neuer Professorenstellen müsse daher für Bund und Länder Vorrang haben. An beide richtete Kempen die Forderung, im Hochschulpakt 2020 konkret zu vereinbaren, wie viele Überlastprofessuren geschaffen werden. Zugleich warnte er davor, das zahlenmäßige Verhältnis von Hochschullehrern zu Studierenden von bundesweit 1:60 weiter zu verschlechtern. Diese Relation ist eine der wichtigsten Indikatoren für die Qualität von Forschung und Lehre, betonte Kempen.
Die von der Hochschulrektorenkonferenz geforderten vorgezogenen Parallelberufungen seien eines von mehreren geeigneten Mitteln, um den prognostizierten Anstieg der Studierendenzahlen aufzufangen. Die Einführung des Lecturers als neuer Personalkategorie unterhalb der Professorenebene wird vom DHV grundsätzlich begrüßt. Die Einrichtung einer neuen Personalkategorie kann die Schaffung zusätzlicher Professorenstellen aber nicht ersetzen, hob Kempen hervor. Der Lecturer müsse eine motivierende Perspektive für die neuen Stelleninhaber bieten und sich in die bisherige differenzierte Systematik des Lehrpersonals einfügen. Auch wenn die Versuchung noch so groß sei, dürfe aus Kostengründen keine neue, qualitativ minderwertige Personalkategorie mit erheblichem Lehrdeputat und geringer Bezahlung entstehen. Wir wollen weder den ,billigen Lehrknecht noch ein künftiges Lehrproletariat heranziehen, äußerte Kempen.
Im einzelnen schlägt der DHV für die Lecturer folgende Eckpunkte vor: 1. Der Lecturer übernimmt eine Lehrverpflichtung von 12 14 Semesterwochenstunden. Darüber hinaus kann er mit der Koordination von Tutoren betraut werden. 2. Der Lecturer kann befristet oder unbefristet im Angestelltenverhältnis oder als Beamter eingestellt werden.
3. Qualifizierung und Befristung gehören grundsätzlich zusammen. Wer als Lecturer befristet eingestellt wird, soll als Dienstaufgabe die Gelegenheit zur eigenen Weiterqualifikation (zum Beispiel in Form der Habilitation) erhalten. Befristete Lecturerstellen sind also auch Qualifizierungsstellen für Professuren. Von den Qualifikationsstellen des wissenschaftlichen Mitarbeiters und des Juniorprofessors unterscheidet sich der Lecturer durch die Betonung des Lehrprofils. Zudem wird der Lecturer von Aufgaben in der Selbstverwaltung entbunden. 4. Es ist zwischen Junior- und Senior-Lecturern zu unterscheiden. Einstellungsvoraussetzungen für den Junior-Lecturer ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium und eine weitere wissenschaftliche Qualifikation, im Regelfall die Promotion mit Prädikat. Wissenschaftler mit Habilitation oder erfolgreich absolvierter Juniorprofessur können als Senior-Lecturer eingestellt werden. Wenn die Fakultät in einem förmlichen Verfahren eine damit vergleichbare Qualifikation feststellt, kann im Einzelfall der Junior-Lecturer nach Auslaufen des Dienstverhältnisses als Senior-Lecturer weiterbeschäftigt werden. Der Senior-Lecturer wird nach Maßgabe der Entscheidung der Fakultät befristet oder unbefristet eingestellt. 5. Das Dienstverhältnis des Junior-Lecturers ist als Qualifikationsstelle auf 8 Jahre zu befristen.
6. Der Junior-Lecturer nimmt seine Lehraufgaben unter der Verantwortung der Fakultät wahr. Er wird einem Institut zugeordnet. Außerhalb der Lehre übernimmt er keine weiteren wissenschaftlichen Dienstleistungen. Fachvorgesetzter ist der jeweilige Institutsdirektor. Der Senior-Lecturer nimmt seine Lehraufgaben selbständig wahr. Insoweit hat er die rechtliche Stellung eines Lehrbeauftragten. 7. Bezahlung und Besoldung der Lecturer sind grundsätzlich der von wissenschaftlichen Mitarbeitern anzugleichen.
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