Deutscher Gesetzgeber lässt Versicherte und Patienten im Regen stehen!
(Worms) - Im deutschen Rechtssystem gibt es einen grundlegenden Webfehler bezogen auf das verfassungsrechtlich verbriefte Rechtsstaats- und Sozialstaatsprinzip. In §14 des Grundgesetzes wird das Eigentum gewährleistet. Eine Enteignung ist nach §14 Absatz 3 GG nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig.
Die Beiträge der Bürgerinnen und Bürger zur gesetzlichen Krankenkasse sind das Eigentum der Versicherten. Diese Beiträge werden aber oft nicht korrekt verwendet.
So bleibt offen, ob die Arzneimittel und die sonstigen Kosten des Gesundheitswesens nicht in vielen Fällen zu hoch sind. Für die Bürger ist es aber praktisch unmöglich, diese Frage durch Musterprozesse für alle Beteiligten klären zu lassen, weil es keine angemessene Gruppenklage zugunsten der Versicherten in unserem Land gibt. Wer sich dennoch gegen die Fehlverwendung seiner Beiträge, also seines Eigentums, wehren will, kann das nur für sich selbst tun und steht sämtlichen - finanziell sehr starken - Leistungserbringern nahezu schutzlos gegenüber. Verliert der Bürger den Prozess, so treffen ihn die Gesamtkosten des Verfahrens, d.h. das Risiko durch einen solchen Prozess lebenslang in eine Schuldenspirale zu gelangen ist viel zu hoch. Die Konsequenz: Bürgerinnen und Bürger führen Prozesse gegen die Leistungserbringer im Gesundheitswesen praktisch gar nicht, weil das Prozesskostenrisiko unüberschaubar ist - sie werden also im Gesundheitssystem quasi durch die Hintertür systematisch enteignet.
Dies ist die Basis für die fortschreitende und kontinuierlich anhaltende Ausbeutung der Versicherten und Patienten im Sozialsystem.
Diese indirekte Enteignung setzt sich in allen Bereichen unseres Gemeinwesens fort und wird noch gesteigert, wie z.B. bei der Strom-, Gas-, Wasserversorgung, der Rente bzw. Pension, der Bahn, der Post usw. Überall begegnen uns steigende Kosten oder Beiträge. Der Bürger hat keine Möglichkeiten bei besonders schweren Rechtsverletzungen durch die Fehlverwendung des Eigentums/ Beiträge/ Finanzmittel Sanktionen gegen diejenigen zu erlassen, die diese indirekte Enteignung begangen haben oder begehen.
Dies setzt sich fort bei der Durchsetzung von Schmerzensgeldern bei Geschädigten durch Unfälle oder Behandlungsfehler. Fühlen Prominente sich verleumdet, werden Schmerzensgelder im Millionen Euro Bereich zugesprochen. Die bisher höchste Schmerzensgeld-Summe an einen lebenslang an den Rollstuhl gebundenen Unfallgeschädigten betrug 500.000 Euro.
Wir fordern die Beseitigung dieser Marktungleichgewichtung und die Reform des Rechtssystems. Dies würde auch zur Beseitigung des Glaubwürdigkeitsdefizits in der Gesellschaft in Deutschland beitragen. Die aktuellen, recht scheinheiligen Diskussionen über den Aufbau eines Behandlungsfehler-Registers im Gesundheitswesen bzw. das geplante Gesetzgebungsverfahren für Patientenrechte der derzeitigen Bundesregierung, ebenso wie der Entwicklung der Chartas für Pflege, Palliativmedizin oder der Europäischen Patientenrechte verändert die bestehende Situation der stillen Enteignung nicht.
Für die Änderung dieser indirekten Enteignung könnten die politischen Mandatsträger sicherlich mit Wählerstimmen rechnen. Deshalb fordern wir vom politischen Establishment die rechtlichen Grundlagen sobald als möglich zu schaffen.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten e.V. (DGVP)
Pressestelle
Brückenstr. 2, 67551 Worms
Telefon: (06247) 9044990, Telefax: (06247) 9044999