Deutscher Generikaverband zieht negatives Reform-Resümee / Falsche Anreize untergraben die Spareffekte und gefährden den Generika-Mittelstand
(Berlin) - Trotz der Einsparungen der Krankenkassen kann eine Bewertung der seit etwa einem Jahr geltenden Reformgesetze zur Sanierung der GKV-Finanzen nach Ansicht des Deutschen Generikaverbandes nicht positiv ausfallen. "Gerade im Arzneimittelbereich gibt es eine Reihe von Fehlsteuerungen, die verhindern, dass Sparpotentiale optimal ausgeschöpft werden, und die stattdessen die Patienten und die preisbewussten mittelständischen Generikahersteller deutlich benachteiligen", betonte Dr. Dietmar Buchberger, Geschäftsführer des Deutschen Generikaverbandes, am 16. März anlässlich einer Bundestags-Anhörung zur den bisherigen Ergebnissen des GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG).
Völlig unzureichend sei vor allem die Aut-Idem-Regelung, die - wie vom Generikaverband mehrfach kritisiert - zu einer existenzgefährdenden "Rabattschlacht" auf dem Generikamarkt geführt habe. Aber auch die Zuzahlungsregelung des GMG, die aufgrund ihrer oberen und unteren Begrenzung nur im Preisbereich zwischen 50,- und 100,- Euro je Packung steuernde Wirkung entfalten könne, sei für Patienten und GKV-System sinnlos und kostspielig. "Es ist geradezu widersinnig, dass hier Patienten und Apotheker buchstäblich dazu verführt werden, sich von unten an die 50,- Euro-Grenze heranzutasten, um aus der Mindestzuzahlung von 5,- Euro das Optimum herauszuholen", analysiert der Generika-Chef. Durch diese kaum nachvollziehbare Regelung werde nicht nur ein massiver Anreiz für die Verschreibung größerer Packungsgrößen gesetzt, sondern es werde vor allem der viel beschworene Wettbewerb im unteren Preissegment völlig ausgeschaltet. "Ein Blick auf die Verkaufsentwicklung im Pharmamarkt belegt, dass der geringe Finanzierungseffekt der Zuzahlung durch diese negativen Steuerungseffekte mehr als kompensiert wird", betont Buchberger.
Schließlich sei auch die Herausnahme von nicht-verschreibungspflichten Arzneimitteln aus der GKV-Erstattung ein grundsätzlicher Fehler der Reform, der falsche Steuerungsimpulse setze und zusätzlich die kleinen und mittleren Generikahersteller besonders hart treffe. Mit dieser Maßnahme wird zum einen die finanzielle Belastung einseitig auf die Patienten abgewälzt, zum anderen werden dadurch automatisch Scheininnovationen gefördert, weil sie bei Neuzulassung zwangsläufig als verschreibungspflichtig und damit erstattungsfähig einzustufen sind. "Über diese Maßnahme sind wir ganz besonders erstaunt, denn sie widerspricht der sonst im ganzen Gesetz durchgängig nachweisbaren Bemühung, die Scheininnovationen zurück zu drängen", wundert sich Buchberger. Der Deutsche Generikaverband schlägt stattdessen vor, alle diejenigen Arzneimittel auf eine "Negativliste" zu setzen und damit grundsätzlich von der Erstattung auszuschließen, die noch der automatischen Verschreibungspflicht unterliegen und sich gemäß Zulassungsbescheid in ihren pharmakologischen Eigenschaften nicht von einem nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel unterscheiden. "Eine so konzipierte Negativliste stellt das System der arzneimittelrechtlichen Zulassung nicht in Frage, sondern würde sogar die übrigen mit dem GMG eingeführten Maßnahmen zur Verbesserung nicht nur der Wirtschaftlichkeit, sondern gerade auch der Qualität der Arzneimittelversorgung noch unterstützen", betont der Generika-Geschäftsführer.
Insgesamt müsse das pauschale Vorurteil, die Generika-Industrie sei der Gewinner der Reform, vor diesem Hintergrund als falsch oder zumindest grob undifferenziert zurückgewiesen werden und werde auch durch die Zahlen nicht belegt, so Buchbergers Resümee. "Wir können stattdessen im generischen Bereich erste Tendenzen eines Marktbereinigungsprozesses beobachten, der aufgrund falscher politischer Anreize Effizienzreserven unerschlossen zurücklässt, aber zugleich mittelständische, standortgebundene Generikahersteller aus dem Markt drängt. Dies geschieht nicht nur auf Kosten jedes einzelnen Patienten sondern auch auf Kosten der Kassen - und damit auf Kosten der Versichertengemeinschaft."
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