Deutscher Fundraising Verband verteidigt 1-Cent-Überweisungen und plädiert für mehr Transparenz der Organisationen
(Berlin) - "Die 1-Cent-Überweisungen sind eine der wenigen verbliebenen Möglichkeiten mit dem Spender in Kontakt zu kommen", verteidigt Matthias Buntrock, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Fundraising Verbandes, das Vorgehen der Non-Profit-Organisationen. Hintergrund ist die jüngste Kritik der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen an dieser Form der Spenderansprache.
"Die Spendeneinnahmen bilden das Rückgrat der Organisationsarbeit in Deutschland. Ohne die gezielte Bitte um Unterstützung wäre die Finanzierung unzähliger Projekte in unserer Zivilgesellschaft gar nicht denkbar", so Buntrock weiter. "Die gezielte Spenderansprache als "dreiste Masche" zu verurteilen, kann nur als vollkommen abwegig bezeichnet werden und stellt den gesamten Berufszweig des Fundraisers in Frage", erklärt der Vorsitzende.
Es gibt kaum Alternativen zu dieser Form der Kontaktaufnahme mit einem Spender. Bis zur Datenschutznovelle im Jahr 2009 wurden die Kontaktdaten der unbekannten Spender oft per sog. "Bankanfrage" eingeholt. Dies wurde mit den verschärften Datenschutzbestimmungen praktisch unmöglich. "Aber natürlich haben die Organisationen ein Interesse an einem Kontakt mit ihren Unterstützern. Und dafür gibt es gute Gründe. Neben der offiziellen Zuwendungsbestätigung (herkömmlich Spendenquittung genannt) erhält der Spender in der Regel auch weitere Informationen über die Verwendung seiner Gelder. Das ist ganz im Sinne der Transparenz. Die Adressen der Bestandsspender sind also eine wichtige Arbeitsgrundlage und werden nur nach strengen Datenschutzvorgaben verwendet", bestätigt Buntrock.
Der Deutsche Fundraising Verband appelliert deshalb auch an die Organisationen, ihre Vorgehensweise in solchen Fällen offen zu publizieren. Dazu gehört auch einen einheitlichen Text in der Ansprache zu verwenden und sich offen als Absender erkennen zu geben. "Nur durch Transparenz kann auch Vertrauen geschaffen werden. Jeder Spender kann dann selbst entscheiden, ob er eine Zuwendungsbestätigung wirklich benötigt und ob er weitere Informationen der Organisation erhalten möchte oder nicht", erklärt der Vorsitzende Matthias Buntrock.
Der Deutsche Fundraising Verband wird das Gespräch mit den Datenschutzbeauftragten suchen und über mögliche Alternativen und die gesetzlichen Grundlagen dieser Maßnahmen sprechen.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Fundraising Verband e.V.
Dr. Thomas Röhr, Pressesprecher
Chausseestr. 5, 10115 Berlin
Telefon: (030) 308831800, Telefax: (030) 308831805
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