Deutscher Frauenrat zum Gesetzentwurf zur strafrechtlichen Verfolgung von Zwangsprostitution: Wichtiges Zeichen gegen Menschenhandel
(Berlin) - Der Deutsche Frauenrat begrüßt das geplante Gesetz, wonach Freier von Zwangsprostituierten künftig mit Gefängnis bis zu fünf Jahren bestraft werden können.
"Damit wird ein wichtiges Zeichen gegen Menschenhandel gesetzt. Denn alle Menschen, die wissentlich und willentlich die Zwangslage der Opfer von Menschenhandel ausnutzen, müssen strafrechtlich verfolgt werden. Was für Freier gilt, gilt umso mehr für MenschenhändlerInnen und ZuhälterInnen, die zukünftig mit zehn Jahren Haft bestraft werden können. Ausschlaggebend wird aber sein, wie aus einem gut gemeinten ein gutes Gesetz wird. Dafür muss die Strafverfolgung von Menschenhandel wesentlich konsequenter und effektiver vorangetrieben werden als bisher. Wir begrüßen auch, dass mit dem geplanten Gesetz eine klare Trennung zwischen legaler Prostitution einerseits und Menschenhandel und Zwangsprostitution andererseits vollzogen wird. Denn ein generelles Verbot von Prostitution halten wir aus verschiedenen Gründen für kontraproduktiv - auch oder gerade für die Bekämpfung von Menschenhandel," so Susanne Kahl-Passoth, stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Frauenrats.
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