Pressemitteilung | Deutscher Frauenrat - Lobby der Frauen in Deutschland e.V.

Deutscher Frauenrat mahnt Umsetzung der Gewaltschutzkonvention in Deutschland an

(Berlin) - Seit dem 1. Februar 2018 ist die Istanbul-Konvention in Deutschland geltendes Recht. Die Konvention des Europarats verpflichtet Deutschland zu weitreichenden Maßnahmen, um geschlechtsspezifische Gewalt nachhaltig zu bekämpfen. Doch die Gewalt gegen Frauen und Mädchen bleibt weiter hoch. Deshalb fordert der Deutsche Frauenrat die Bundesregierung auf, schnellstmöglich eine nationale Strategie gegen Gewalt und für die Umsetzung der Konvention in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft zu erarbeiten.

"Noch immer wird fast jeden dritten Tag eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner ermordet. Damit Frauen und Mädchen frei von Angst und Gewalt leben können, brauchen wir nicht weniger als gesellschaftlichen Wandel und dafür das Engagement der gesamten Bundesregierung. Die Strategie gegen Gewalt muss nun ambitionierte Ziele setzen, um die Versäumnisse der vergangenen Jahre aufzuholen. Nach fünf Jahren, in denen die Istanbul-Konvention der Regierung alle nötigen Mittel an die Hand gegeben hat, ist unsere Geduld am Ende," sagt Dr. Anja Nordmann, Geschäftsführerin des Deutschen Frauenrats, zum Jahrestag der Gewaltschutzkonvention.

Dazu gehören aus Sicht des DF unter anderem familien- und aufenthaltsrechtliche Regelungen, die Fortbildung von Justiz, Polizei und Behörden, die Gesundheitsversorgung von Betroffenen, Angebote für Frauen mit Behinderungen sowie die Finanzierung des Hilfesystems. Der DF setzt sich für eine gesetzliche Regelung unter Beteiligung des Bundes ein, um die Arbeit der Frauenhäuser und Beratungsstellen und die dafür nötige Infrastruktur abzusichern. "Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen sind täglich damit konfrontiert, dass sie Frauen und Mädchen nicht ausreichend unterstützen können, weil es ihnen an Ressourcen mangelt," kritisiert Dr. Anja Nordmann.

Der DF lobt, dass die Ampel-Koalition sich die Umsetzung der Konvention vorgenommen hat und ersten Forderungen des zivilgesellschaftlichen Bündnis Istanbul-Konvention entgegenkommt. So hatte Deutschland die Konvention bisher nur mit Vorbehalten gegen bestimmte Artikel ratifiziert. "Dass die Konvention ab dem 1. Februar 2023 in Deutschland ohne Vorbehalte gilt, ist ein großer Verdienst der Zivilgesellschaft," freut sich Dr. Anja Nordmann.

Zuletzt hatte der Europarat bestätigt, dass Deutschland den Anforderungen der Gewaltschutzkonvention nicht gerecht wird. In ihrem Überprüfungsbericht stellte die Expert*innenkommission GREVIO im Herbst 2022 gravierende Mängel fest. Der Ausschuss der Vertragsparteien fordert die Bundesregierung auf, bis spätestens Ende 2025 nachzubessern. "Dass Deutschland so eine schlechte Bewertung erhält, schwächt seine Glaubwürdigkeit international. Wer feministische Außen- und Entwicklungspolitik verfolgen will, kann es sich nicht leisten, Anforderungen einer zentralen Frauenrechtskonvention im eigenen Land zu ignorieren," sagt Dr. Anja Nordmann.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Frauenrat - Lobby der Frauen in Deutschland e.V. Pressestelle Axel-Springer-Str. 54a, 10117 Berlin Telefon: (030) 204569-0, Fax: (030) 204569-44

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