Deutscher Familienverband: Steuerbremsen beim Familienwohnen endlich lösen
(Berlin) - Vor der Verkündung des Bundesverfassungsgerichtsurteils zur Grundsteuer fordert der Präsident des Deutschen Familienverbandes Dr. Klaus Zeh, die steuerlichen Rahmenbedingungen für die Bildung von Familien-Wohneigentum insgesamt in den Blick zu nehmen:
"Während immerzu die Rede von der Grundsteuer ist, hat es bei der familienblinden Grunderwerbsteuer bislang nur zu einem zahmen Prüfauftrag im Koalitionsvertrag gereicht. Die Länder liefern sich seit Jahren einen Steuererhöhungswettbewerb bei der Grunderwerbsteuer, die zu einer echten Strafsteuer für bauwillige Familien geworden ist. Wie im Wahlkampf versprochen, müssen endlich wieder Familien-Freibeträge in die Grunderwerbsteuer eingeführt werden. Hier darf nicht lange geprüft, sondern muss zügig gehandelt werden, damit Wohneigentum für Familien nicht zum Luxusgut wird", fordert Zeh.
Die Grunderwerbsteuer kennt seit 1983 keine Befreiungen für selbstgenutztes Wohneigentum mehr. Während dafür ursprünglich im Gegenzug die Steuersätze abgesenkt wurden, sind die Grunderwerbsteuersätze in den vergangenen Jahren explodiert und betragen in zahlreichen Bundesländern über 6 Prozent beim Erwerb von Wohneigentum. Die Grunderwerbsteuer spült inzwischen eine Rekordsumme von über 13 Mrd. Euro jährlich in die Kassen der Länder - ein Vielfaches des geplanten Baukindergeldes. Der Deutsche Familienverband fordert die Wiedereinführung von Freibeträgen für Familien-Wohneigentum und eine Begrenzung der extrem gestiegenen Steuersätze in den Ländern.
Zeh fordert außerdem dringend die Wiedereinführung einer steuerlichen Wohneigentumsförderung für Familien: "Wir begrüßen, dass die Bundesregierung ein neues Baukindergeld in Aussicht gestellt hat. Auch wenn die versprochene Förderung geringer ist als die 2006 abgeschaffte Eigenheimzulage, ist das ein erster Schritt zur Wiederbelebung der völlig darniederliegenden Wohneigentumsförderung. Sorge macht uns allerdings die viel zu geringe dafür im Koalitionsvertrag vorgesehene Summe von nur 1,7 Mrd. Euro bis 2021. Die Union hat den Familien im Wahlkampf versprochen, dass das Baukindergeld rückwirkend zum 1.7.2017 gezahlt wird. Jetzt darf die Umsetzung nicht auf die lange Bank geschoben werden", fordert Zeh. Als Vorbild muss die Eigenheimzulage dienen, die unkompliziert und mit Rechtsanspruch direkt vom Finanzamt aufs Familienkonto überwiesen wurde.
"Die familienorientierte Wohneigentumsförderung ist zusammen mit familiengerechtem und bezahlbarem Mietwohnraum die wichtigste Herausforderung der Wohnungspolitik. Angesichts der enormen Bedeutung des Wohneigentums für das familiengerechte Wohnen und für die Altersvorsorge darf es jetzt kein Stückwerk geben. Familienentlastungen in der Grunderwerbsteuer und eine gute Wohneigentumsförderung für Familien gehören beide ins Sofortprogramm der neuen Bundesregierung", so Verbandspräsident Dr. Klaus Zeh.
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