Pressemitteilung | Deutscher Familienverband e.V. (DFV)

Deutscher Familienverband: Betreuungsbudget jetzt einfĂŒhren!

(Berlin) - Vor dem morgigen GesprĂ€ch der Bundesfamilienministerin mit den Regierungsfraktionen zur Umsetzung des Betreuungsgeldurteils fordert der PrĂ€sident des Deutschen Familienverbandes Minister a.D. Dr. Klaus Zeh, jetzt die Weichen fĂŒr die EinfĂŒhrung eines Betreuungsbudgets als Gesamtleistung von LĂ€ndern und Bund zu stellen: "Die finanzielle UnterstĂŒtzung fĂŒr junge Familien muss nahtlos fortgefĂŒhrt und weiterentwickelt werden. Dass ein grĂ¶ĂŸtmöglicher Vertrauensschutz eingehalten wird, ist das Minimum. Aber alle jungen Familien mĂŒssen auch kĂŒnftig die Wahlfreiheit haben, in welcher Form sie ihre Kinder wĂ€hrend der dreijĂ€hrigen Elternzeit betreuen wollen.

DafĂŒr brauchen Familien beides: Gute Betreuungsangebote und eine gute finanzielle UnterstĂŒtzung, wenn Eltern ihre ein- und zweijĂ€hrigen Kinder selbst betreuen. Das Bundesverfassungsgericht hat nicht etwa diese verfassungsrechtlich verbriefte Wahlfreiheit abgeschafft, sondern vielmehr die Verantwortung der LĂ€nder fĂŒr die Familien betont. Jetzt ist ein Solidarpakt fĂŒr junge Familien gefordert, an dem sich auch der Bund beteiligt. Das Bundesverfassungsgericht hat deutlich gemacht, dass es dem Bundesgesetzgeber weiterhin möglich ist, eine ĂŒbergreifende Konzeption in Kooperation mit den LĂ€ndern und in Abstimmung mit der LĂ€ndergesetzgebung zu verfolgen. Im Sinne einer solchen Gesamtkonzeption fordern wir die EinfĂŒhrung eines Betreuungsbudgets von 700 Euro pro Kind und Monat, mit dem die Eltern selbst ĂŒber die passende Betreuung ihrer Kleinkinder entscheiden können", so Zeh.

Das vom Deutschen Familienverband entwickelte Betreuungsbudget bĂŒndelt die Mittel aller staatlichen Ebenen fĂŒr die Betreuung unter 3jĂ€hriger Kinder und ist unabhĂ€ngig von der Betreuungsform konzipiert. Als Subjektförderung wird es im Anschluss an das Elterngeld bis zum 3. Geburtstag des Kindes direkt und in bar an die Eltern ausgezahlt. Eltern können dann frei entscheiden, ob sie ihr Kind zuhause betreuen oder eine Betreuung finanzieren. Und sie können sich diese Betreuung selbst aussuchen und z.B. zeitlich genau auf die BedĂŒrfnisse ihres Kindes und der ganzen Familie zuschneiden. Um Erziehungsleistung angemessen anzuerkennen und Eltern echten Gestaltungsspielraum zu verschaffen, muss das Betreuungsbudget sich am staatlichen Zuschuss fĂŒr einen Krippenplatz orientieren.

Das Betreuungsbudget stĂ€rkt gleichzeitig den Einfluss der Eltern auf die QualitĂ€t der Kinderbetreuungsangebote: Im Moment werden die Institutionen direkt gefördert, die Eltern haben dabei kein Mitspracherecht. Es hĂ€ngt vom guten Willen der Kommunen oder vom Zufall ab, ob Familien fĂŒr ihr Kind eine gute und individuelle Betreuung oder eine Großgruppe mit Personalmangel finden. "Das Betreuungsbudget legt die Entscheidung ĂŒber die individuell passende Betreuung ihrer Kinder direkt in die HĂ€nde der Eltern - da, wo sie auch laut Grundgesetz hingehört. Denn Eltern sind die Erst- und Hauptverantwortlichen fĂŒr die Erziehung ihrer Kinder".

"Das Betreuungsbudget ist eine ordnungspolitisch saubere Lösung und signalisiert, dass Erziehungsarbeit und Erwerbsarbeit gleichwertig zum Wohlstand und zur Zukunftssicherung beitragen. Vor seiner EinfĂŒhrung ist selbstverstĂ€ndlich eine juristische PrĂŒfung erforderlich. Aber der Weg hin zu echter Wahlfreiheit muss heute eingeschlagen werden", fordert VerbandsprĂ€sident Klaus Zeh.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Familienverband e.V. Pressestelle Seelingstr. 58, 14059 Berlin Telefon: (030) 30882960, Fax: (030) 30882961

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