Deutscher Fachjournalisten-Verband begrüßt Ablehnung der des nordrhein-westfälischen Gesetzes zur Online-Durchsuchung durch das Bundesverfassungsgericht
(Berlin) - Der Deutsche Fachjournalisten-Verband (DFJV) begrüßt die heutige (27. Februar 2008) Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, Online-Durchsuchungen nur unter strengsten Auflagen durchführen zu können.
Das Vorhaben der Online-Durchsuchung war von Anfang an juristisch fragwürdig. Wir begrüßen es daher, dass diesen Plänen heute Einhalt geboten wurde, kommentierte Thomas Dreesen, Vorstand des DFJV, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Das dieses Jahr in Kraft getretene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung schränkt die Recherchefreiheit der Journalisten ohnehin schon in unzulässiger Weise ein, eine Ausweitung staatlicher Abhörmöglichkeiten durch die geplante Online-Durchsuchung hätte den Informantenschutz der Journalisten noch weiter ausgehebelt, so Dreesen weiter.
In dem Verfahren ging es um das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz, das als bisher einziges Gesetz das heimliche Ausspähen privater Computer durch Behörden erlaubt.
Die heimliche Online-Durchsuchung verletze das Persönlichkeitsrecht, hieß es zur Begründung. Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier sagte, die Entscheidung weise über den konkreten Fall hinaus. Das Bundesverfassungsgericht stellte erstmals fest, dass es ein Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme gebe.
Das Verfahren hat nach Ansicht des DFJV grundsätzliche Bedeutung für die geplante Online-Durchsuchung. Der Verband geht davon aus, dass aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes die Pläne zur Online-Durchsuchung auf Bundesebene und in anderen Bundesländern vorerst gestoppt sind.
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Deutscher Fachjournalisten-Verband AG (DFJV)
Thomas Dreesen, Vorstand
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