Deutscher BundeswehrVerband kritisiert massiv den Gesetzentwurf zum Versorgungsausgleich
(Bonn) - Der Deutsche BundeswehrVerband übt scharfe Kritik am Referentenentwurf zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs.
In dem vorliegenden Papier werden erneut gravierende Nachteile für die Berufssoldaten festgeschrieben, sagt Kapitänleutnant a.D.
Horst Rieß, im Bundesvorstand des Verbandes für die Ruhestandssoldaten zuständig. Durch die besonderen Altersgrenzen würden Soldaten stets stärker zur Kasse gebeten als Beamte in vergleichbaren Laufbahnen.
Dies könne zur paradoxen Situation führen, dass ein Stabsfeldwebel seine als Beamtin besser besoldete frühere Ehefrau finanziell unterstützen müsse. Das ist nicht hinnehmbar, sagt Rieß.
Ebenfalls nicht zu akzeptieren sei, dass der Versorgungsausgleich bereits zu leisten ist, wenn der betroffene Soldat in den Ruhestand gehe. Portepeeunteroffiziere etwa haben wegen der früheren Zurruhesetzung ohnehin ein wesentlich geringeres Lebenseinkommen als vergleichbare Beamte, moniert Rieß. Falls sie geschieden seien, würden sie also doppelt bestraft. Restriktive Regelungen beim möglichen Hinzuverdienst und der weitgehende Ausschluss von einer zusätzlichen Altersvorsorge erschwerten überdies die Situation.
Schließlich müsse in die Berechnung des Versorgungsausgleichs einfließen, dass der Soldat mögliche Ansprüche aus der Versorgung des früheren Ehepartners regelmäßig erst später in Anspruch nehmen könne.
Insgesamt lehnen wir den Entwurf in der vorliegenden Form ab, bilanziert Rieß. Der Verband wird sich vehement dafür einsetzen, dass die nach bisherigem Recht bestehenden Nachteile für Berufssoldaten beseitigt werden. Wir fordern eine Regelung, nach der der Abzug des Versorgungsausgleichs frühestens beginnt, wenn der Soldat die für Beamte geltende Regelaltersgrenze erreicht hat.
Das wäre derzeit das 65. Lebensjahr. Auch die `Altfälle´ müssen von dieser Verbesserung profitieren, sagt Rieß.
Das Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG) soll die Verfahren und Berechnungsgrundlagen regeln, nach denen die Ruhestandsbezüge von Beamten und Soldaten im Falle einer Scheidung gegen die Versorgungsansprüche des früheren Ehepartners aufgerechnet werden.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher BundeswehrVerband e.V. (DBwV), Bundesgeschäftsstelle
Wilfried Stolze, Pressesprecher
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