Pressemitteilung | BDKV Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft e.V.

Deutscher Bundestag initiiert Expertengespräch zur Ausländerbesteuerung

(Hamburg) - Am 10.Juli 2001 lud die Arbeitsgruppe Kultur und Medien des Deutschen Bundestages zu einem Expertengespräch zum Thema “Besteuerung ausländischer Künstler” in den Reichstag nach Berlin. Initiatoren des Gespräches waren die Leiterin der Arbeitsgruppe, Frau Dr. Ingrun Drechsler (SPD) sowie Bundestagsvizepräsidentin Dr. Antje Vollmer (Bündnis 90/Die Grünen).

Als Experten zu dem Gespräch waren unter anderem Olaf Zimmermann (Deutscher Kulturrat), Peter Schwenkow (Vorstandsvorsitzender Deutsche Entertainment AG), Rechtsanwalt Dr. Harald Grams, Ministerialdirektor Juchum (Bundesministerium der Finanzen) und Rechtsanwalt Jens Michow (Präsident idkv - Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft e.V.) geladen.

Michow: “ Nachdem unsere Kulturpolitiker längst den Handlungsbedarf bzgl. Der Novellierung der Vorschriften zur beschränkten Steuerpflicht erkannt haben, bot dieses Gespräch eine gute Gelegenheit, auch maßgeblichen Vertretern des Bundesministeriums der Finanzen darzulegen, dass für den Deutschen Kulturbetrieb ein Schaden nicht erst bevorsteht, sondern längst eingetreten ist”. Aus dem Finanzministerium waren anwesend Ministerialdirektor Gerhard Juchum, Leiter der Steuerabteilung im Bundesministerium und der für die für die beschränkte Steuerpflicht zuständige Referatsleiter, Volker Weiß.

Zwar waren sich alle geladenen Experten darüber einig, dass im Interesse der Erhaltung des Kulturstandortes Deutschland und dessen Kulturvielfalt eine Reduktion des Steuersatzes sowie insbesondere eine Begrenzung der Bemessungsgrundlage zwingend erforderlich ist. Die Vorstellungen jedoch, wie dies geschehen solle, variierten unter den Experten erheblich.

So wurde eine Reduktion des Steuersatzes von derzeit 25% auf die bis 1995 geltende Höhe von 15%, die Einführung eines Veranlagungswahlrechtes neben der derzeitigen Pauschalbesteuerung sowie die Einführung eines Freibetrages, einer sogenannten Bagatellgrenze für Geringverdiener, vorgeschlagen.

Ministerialdirektor Juchum vom Bundesministerium für Finanzen erläuterte, dass man dort bereits eine veranstaltungsbezogene Freibetragsgrenze von ca. DM 300,-- bis 600,-- in Betracht gezogen habe. “ Für die Konzert- und Veranstaltungsbranche wäre das nicht einmal ein Tropfen auf den heißen Stein” kontert idkv-Präsident Michow. “ Ein solcher Freibetrag würde irgendwo hinter den sich regelmäßig aus der Besteuerung der Reisekosten ergebenden Steuerlasten verschwinden und keinerlei spürbare Erleichterung bedeuten. Überdies würde damit die überfällige Anpassung an europäisches Recht nicht erreicht.”

Der idkv fordert daher neben einer Reduktion des Steuersatzes auf mind. 20% eine sich am Grundfreibetrag für unbeschränkt Steuerpflichtige orientierenden Grundfreibetrag. Michow: “Geht man bei den unbeschränkt Steuerpflichtigen von einem derzeit geltenden Grundfreibetrag von ca. DM 14.000,-- zu versteuerndem Einkommen aus, müsste sich ein entsprechender auf das Bruttoeinkommen bezogener Freibetrag auf mind. DM 28.000,-- belaufen”.

Und RA Michow erklärt weiter, dass dies keineswegs unrealistisch sei: “Schließlich gibt es ja auch im Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den USA und Deutschland eine hier steuerfreie Bagatellgrenze von 20.000 US Dollar pro Künstler. Warum hat sich Deutschland gegenüber den USA auf einen solchen Freibetrag eingelassen, verwehrt ihn aber Künstlern aus allen anderen Staaten der Welt”?

Im weiteren Fokus der Diskussion stand der sogenannte Kulturorchestererlass, der eine Freistellung von der inländischen Besteuerung ausländischen Orchestern immer dann erlaubt, wenn der Auftritt des ausländischen Orchesters wesentlich aus inländischen oder ausländischen öffentlichen Mitteln gefördert wird. Diesbezüglich konnten die Finanzpolitiker davon überzeugt werden, dass die Definition des Kulturorchesters immer wieder zu erheblichem Streit zwischen den Finanzämtern und den Veranstaltern führt und dass zudem die für eine Freistellung erforderliche Voraussetzung der Unmittelbarkeit der Förderung aus öffentlichen Mitteln neu überdacht werden müsse.

Als konkretes Ergebnis des Gespräches hält Michow fest, “dass es gelungen ist, den Vertretern des Bundesfinanzministeriums die Vielschichtigkeit der steuerlichen Probleme bei der Zusammenarbeit mit ausländischen Künstlern hinreichend darzulegen. Es wurde veranschaulicht, dass nur eine breit angelegte und mutige Neuregelung der Bestimmungen der beschränkten Steuerpflicht den bestehenden Problemen tatsächlich abhelfen kann”.

Im Bundesministerium der Finanzen soll nunmehr eine kleinere Arbeitsgruppe kurzfristig den Banlanceakt zwischen Wünschenswertem und Machbarem beschreiten. Der IDKV wird dort die Interessen der deutschen Veranstaltungsbranche weiter vertreten.

Quelle und Kontaktadresse:
IDKV - Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft e.V. Lenhartzstr. 15 20249 Hamburg Telefon: 040/46881417 Telefax: 040/484443

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