Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband fordert barrierefreie Beipackzettel bis Ende 2014
(Berlin) - Auch blinde und sehbehinderte Menschen haben das Recht, die Packungsbeilagen von Arzneimitteln zu lesen. Seit zwei Jahren gibt es eine Internet-Plattform, mit der die Pharmaunternehmen diese Gebrauchsinformationen barrierefrei zur Verfügung stellen können. Das Problem: Sie tun es nicht.
Am 18. Juni 2010 präsentierten der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) und die Rote Liste Service GmbH gemeinsam das Projekt PatientenInfo-Service (www.patienteninfo-service.de). Die Internet-Plattform stellt Arzneimittelinformationen in vier Formaten zur Verfügung, beispielsweise im Großdruck oder als Hörbuch.
Die Pharmaunternehmen können damit einer gesetzlichen Pflicht nachkommen. Sie sind seit sieben Jahren dazu verpflichtet, dass "die Packungsbeilage auf Ersuchen von Patientenorganisationen bei Arzneimitteln, die zur Anwendung bei Menschen bestimmt sind, in Formaten verfügbar ist, die für blinde und sehbehinderte Personen geeignet sind" (§11 AMG Abs. 3c).
Zu den Unternehmen, die den Service nutzen, gehören Dr. Falk Pharma, Janssen-Cilag, Novartis, Pfizer und Roche, die jeweils einen hohen Prozentsatz ihrer Gebrauchsinformationen barrierefrei eingestellt haben. Insgesamt beteiligt sich aber nur ein Bruchteil der Hersteller, nämlich gerade mal 20 von 350 in Deutschland ansässigen Unternehmen. DBSV-Präsidentin Renate Reymann fordert deshalb, dass der Gesetzgeber den Druck erhöht: "Wir drängen seit dem Jahr 2005 darauf, dass den Pharmaunternehmen im Arzneimittelgesetz eine Frist gesetzt wird - schließlich können Informationen auf Beipackzetteln lebenswichtig sein!"
Im Rahmen der Beratungen zur letzten Novelle des Arzneimittelgesetzes hat der DBSV als Stichtag für die Umsetzung den 31.12.2014 vorgeschlagen. Der Forderung nach Setzung einer Frist wurde jedoch erneut nicht entsprochen.
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