Pressemitteilung | k.A.

Deutscher Behindertenrat warnt vor Gefährdung des Gleichstellungsgesetzes

(Berlin) - Die Organisationen der chronisch kranken und behinderten Menschen, die im DEUTSCHEN BEHINDERTENRAT (DBR) zusammengeschlossen sind, haben den Bundesrat aufgefordert, seine ablehnende Haltung gegenüber wichtigen Neuregelungsvorschlägen im Entwurf für ein Gleichstellungsgesetz für behinderte Menschen aufzugeben und die Initiative in vollem Umfang zu unterstützen.

In einem Schreiben an alle Ministerpräsidenten der Länder verdeutlichten die Mitglieder des Sprecherrates des DBR die große Hoffnung, die die behinderten Menschen und ihre Angehörigen mit dem Gleichstellungsgesetz verbinden. Hierzu die Vorsitzende des Sprecherrates Brigitte Pathe: „Hochrangige politische Vertreter der Länderregierungen haben in den letzten Jahren immer wieder ihr besonderes Engagement für die Fortentwicklung der Rechte der behinderten Menschen betont. Um so mehr haben wir mit großer Bestürzung zur Kenntnis genommen, dass der Bundesrat die Gleichstellungsbemühungen der Bundesregierung untergräbt und sich gegen Kernelemente des Behindertengleichstellungsgesetzes, insbesondere gegen die Verbandsklage und die Barrierefreiheit von Gaststätten wendet.“

Nach Ansicht des DBR wäre ein Gleichstellungsgesetz ohne die Regelungen zur Verbandsklage und zur Barrierefreiheit von Gaststätten nicht akzeptierbar. In dem Schreiben an die Ministerpräsidenten der Länder heißt es weiter: „Gerade die Verbandsklage ist ein wirksames und dringend notwendiges neues Instrument, um die berechtigten Interessen behinderter Menschen verstärkt durchsetzen zu können.“ Der DBR betonte nochmals die Bedeutung der Barrierefreiheit von Gaststätten als Ausdruck und wichtige Voraussetzung für die gesellschaftliche und soziale Integration. Auch im Hinblick auf die heutige Anhörung im Sozialausschuss des Deutschen Bundestages appellieren alle Mitglieder des Sprecherrates des DBR an die Länderchefs, im Interesse der behinderten Menschen und ihrer Gleichstellung für eine vollständige Verwirklichung des Gesetzentwurfs einzutreten und „dafür zu sorgen, dass auch der Bundesrat seine Zustimmung erteilt“.

Quelle und Kontaktadresse:
Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD) Beethovenallee 56-58, 53173 Bonn Telefon: 0228/9564-0 Telefax: 0228/9564-145

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