Deutscher Bauernverband fordert Koexistenz / Anhörung zum Gentechnikgesetz im BMVEL
(Bonn) - Der Deutsche Bauernverband (DBV) kann bei der derzeitig vorgesehenen Ausgestaltung der Haftung keinem Landwirt den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen empfehlen, zumal die Versicherungswirtschaft bereits erklärt hat, dass sie Landwirte für Schadensersatz bei Einträgen von gentechnisch veränderten Pflanzen auf benachbarten Flurstücken nicht versichern will. Dies betonte der DBV auf der heutigen Anhörung zum Gesetz zur Neuordnung des Gentechnikrechts im Bundeslandwirtschaftsministerium. Der DBV schlug dagegen eine spezifische verschuldensabhängige Haftung vor. Nur wenn nachweislich gegen die Anforderungen der guten fachlichen Praxis rechtswidrig verstoßen werde, solle eine unmittelbare Haftung des Landwirts, der gentechnisch veränderte Pflanzen anbaut, bestehen. Sollte es trotz Einhalten aller Anforderungen der guten fachlichen Praxis jedoch zu Einträgen in benachbarte Äcker kommen und Schäden entstehen, müsse diese Haftungslücke geschlossen werden, schlug der DBV vor. Für die Finanzierung dieses Fonds käme nach Vorstellungen des Bauernverbandes neben den Herstellern und Inverkehrbringern von gentechnisch veränderten Pflanzen auch eine staatliche Mitfinanzierung in Frage.
Für den DBV ist die im Entwurf des Gentechnikgesetzes vorgesehene Haftung nicht akzeptabel, da eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung für den Landwirt eingeführt werden soll, der gentechnisch veränderte Pflanzen anbaut. Verschärft wird diese verschuldensunabhängige Haftung noch durch die vom Gesetzgeber vorgesehene gesamtschuldnerische Haftung. Denn damit wäre jeder Landwirt, der die Gentechnik auf seinen Feldern nutzt, für eventuell auftretende Schäden haftbar zu machen, auch wenn er sich gesetzeskonform verhalten und alle Auflagen der guten fachlichen Praxis eingehalten habe.
In der Expertenanhörung hat der DBV erneut unterstrichen, dass die Frage der Koexistenz der zentrale Aspekt in der Diskussion zur Grünen Gentechnik sei. Es müsse gelingen, das konfliktfreie Neben- und Miteinander von konventionellem Ackerbau ohne Gentechnik, konventionellem Anbau unter Einsatz genetisch veränderter Pflanzen und ökologischem Anbau ohne Verwendung von Gentechnik zu gewährleisten und damit die Wahlfreiheit von Erzeugern und Verbrauchern sicherzustellen.
Leider wurde es in Deutschland versäumt, die wissenschaftliche und praktische Forschungsgrundlage zu notwendigen Regelungen für die Koexistenz zu schaffen. Der DBV plädierte dafür, diese Grundlagen in gezieltem Erprobungsanbau unter Einbeziehung aller betroffenen Kreise zu ermitteln. Im Gesetzgebungsverfahren muss somit vorgesehen werden, dass die erlassenen Rechtstexte neuen Erkenntnissen umgehend angepasst werden.
Außerdem sei sicherzustellen, dass die geplanten Verordnungen zeitgleich zum Gentechnikgesetz vorgelegt und erlassen würden sowie gleichzeitig in Kraft träten. Die ausführliche Stellungnahme des DBV ist im Anhang beigefügt.
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