Deutschen Kreditwirtschaft: MiFID II Quick Fix sorgt fĂŒr Vereinfachungen im WertpapiergeschĂ€ft
(Berlin) - Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrĂŒĂt den von den Trilogparteien gefundenen Kompromiss zum sogenannten MiFID Quick Fix, der einige gezielte Ănderungen des europĂ€ischen Rechtsrahmens fĂŒr WertpapiergeschĂ€fte beinhaltet. Die Ănderungen sind aus Sicht der deutschen Banken und Sparkassen nicht nur eine sinnvolle Reaktion auf die Auswirkungen der Coronapandemie. Sie sind zudem kundenfreundlich und vereinfachen die durch MiFID II ĂŒbermĂ€Ăig komplex gewordenen AblĂ€ufe im WertpapiergeschĂ€ft.
Einige der Anfang 2018 in Kraft getretenen Regelungen der MiFID II waren immer wieder Anlass fĂŒr Bankkunden, sich beispielsweise ĂŒber zu umfangreiche und redundante Informationen zu beklagen. Die DK hatte sich daher fĂŒr eine ĂberprĂŒfung dieser Vorgaben eingesetzt.
Insbesondere die Erleichterungen fĂŒr das im Zuge der Coronakrise in der Bedeutung gestiegene TelefongeschĂ€ft sind nach Meinung der BankenverbĂ€nde fĂŒr die Kunden wichtig und hilfreich. Auch die EntbĂŒrokratisierung bei GeschĂ€ften mit professionellen Kunden und geeigneten Gegenparteien (unter anderem im Interbankenhandel) sind ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Die DK unterstĂŒtzt darĂŒber hinaus den kĂŒnftigen Vorrang der elektronischen vor der papierhaften Information, nicht zuletzt unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten.
Die jetzt vorgesehenen Ănderungen sind Ergebnis einer weiter andauernden, umfassenden ĂberprĂŒfung der europĂ€ischen Regelwerke MiFID II/MiFIR, die aus Sicht der DK auch im Laufe des Jahres 2021 genutzt werden muss, um die KapitalmĂ€rkte fĂŒr Anleger wieder attraktiver zu machen und die Wertpapierkultur auf Dauer zu stĂ€rken.
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