Pressemitteilung | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)

Deutsche Wirtschaft geschlossen gegen die geplanten Änderungen der Betriebsverfassung

(Berlin) - Die deutsche Wirtschaft lehnt die vom Bundesarbeitsministerium geplanten Änderungen des Betriebsverfassungsgesetzes einhellig ab. Der vorgelegte Referentenentwurf stürzt die Unternehmen in noch mehr Regulierung, Bürokratisierung und Kostenbelastung und ist ein Abschreckungsprogramm gegen die Schaffung von Arbeitsplätzen. Das erklärten am 14.Januar die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft BDA, BDI, DIHT und ZDH.

Deutschland ist schon heute Weltmeister in Sachen Mitbestimmung. Mit diesem Produkt haben wir keinen Exportartikel. Wir sitzen auf einem Ladenhüter, der nun noch unattraktiver gemacht wird.

Hauruck-Wahlverfahren und die Bevormundung der Belegschaft durch zentralistische Gesamt- und Konzernbetriebsräte führen zu einer Entdemokratisierung der Betriebsratswahlen. Sie öffnen radikalen Minderheiten und der Einflussnahme von außen Tür und Tor. Die Demokratie bei den Betriebsratswahlen kann nur gestärkt werden, wenn auch der Verzicht der Belegschaftsmehrheit auf einen Betriebsrat wirklich respektiert wird.

Mehr Betriebsratsposten, mehr Freistellungen von Betriebsräten, mehr Ausschüsse innerhalb der Betriebe und sogar Gremien über die Unternehmens- und Konzerngrenzen hinaus dienen weder der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen noch den Interessen der Arbeitnehmer, sondern allein der Versorgung von Gewerkschaftsfunktionären. Bis zu einem halben Prozentpunkt höhere Lohnkosten in einem 200-Mann-Betrieb allein durch mehr Freistellungen von Betriebsräten und um bis zu 40 Prozent aufgeblähte Betriebsratsgremien sind der traurige Beweis für fehlendes Kostenbewusstsein und Bürokratieverliebtheit. Solche Regulierungen treffen den Mittelstand besonders hart. Der größte Motor des Beschäftigungsaufbaus wird erneut gebremst.

Die Mitbestimmung darf nicht ausgeweitet werden. Mit den geplanten zusätzlichen Mitspracherechten vor allem bei Arbeitsplatzänderungen und Umweltschutz gewinnt der Betriebsrat Einfluss auf Investitionsentscheidungen. Einen Co-Unternehmer Betriebsrat darf es aber nicht geben. Erzwingbare Mitbestimmung bedeutet Verfahrensverzögerung und Bevormundung des Unternehmens durch einen betriebsfremden Einigungsstellenvorsitzenden. Weitere Verzögerungen insbesondere bei der Anpassung von Produktionsverfahren an neue Anforderungen gefährden Aufträge und damit Arbeitsplätze in deutschen Betrieben.

Wenn schon Gesetzesänderungen vorgenommen werden sollen, dann muss die Betriebsverfassung modernisiert werden durch mehr Flexibilisierung, Beschleunigung und Deregulierung. Die Entscheidungsprozesse bei der betrieblichen Mitbestimmung müssen durch Verfahrensfristen und vorläufige Handlungsoptionen der Betriebe beschleunigt werden. Die Eigenverantwortlichkeit der Betriebsparteien bei der Ausgestaltung der Arbeitnehmervertretung muss durch betriebliche Gestaltungsspielräume gestärkt werden. Bündnisse für Arbeit in den Betrieben zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern müssen durch eine Klarstellung des Günstigkeitsprinzips gefestigt und auch durch Abreden im Betrieb untermauert werden können.

Die Riester-Kette gegen Beschäftigung durch Einschränkung der 630-DM-Jobs, Regulierung der Scheinselbstständigkeit, Teilzeitanspruch, Eingrenzung befristeter Arbeitsverhältnisse und immer mehr Kündigungsschutz darf nicht jetzt auch noch durch mehr Mitbestimmungsbürokratie verlängert werden. Im Gegenteil: Wir brauchen dringend die Deregulierung des Arbeitsrechtsdschungels, um Freiraum für neue Arbeitsplätze zu schaffen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA) Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Breite Str. 29 10178 Berlin Telefon: 030/20331800 Telefax: 030/30331805

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