Pressemitteilung | ZAW e.V. - Zentralverband der Deutschen Werbewirtschaft

Deutsche Werbewirtschaft begrüßt Annullierung der EU-Tabakrichtlinie

(Luxemburg) - Der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW), Zusammenschluss von 40 Verbänden aller Arbeitsbereiche der Werbung, hat die Annullierung des EU-Tabakwerbeverbots durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) als zukunftsweisend begrüßt. Die Entscheidung des EU-Gerichts komme einer Aufforderung an den Rat der Europäischen Union, das Europäische Parlament und an die EU-Kommission gleich, Werbeverbote als Gestaltungselement des EU-Binnenmarkts grundsätzlich auszuschließen: Etikettenschwindel der unter
dem Vorwand der Binnenmarkt-Harmonisierung in Wahrheit Gesundheits- und Verbraucherpolitik betreibt, wird der EuGH auch in Zukunft nicht mehr zulassen.

Das klare Bekenntnis des Generalanwalts des EuGH, Nial Fennelly, dass auch Informationen wirtschaftlicher Natur durch Gemeinschaftsrecht geschützt sind, bewertet der ZAW "als Sperrklausel für Werbeverbotspläne", wie ein Sprecher des Verbandes am Donnerstag, dem 5. Oktober in Luxemburg sagte. Diese Klausel müsse auch im Zusammenhang mit der Diskussion über die EU-Charta der Grundrechte gesehen werden. Im Entwurf dieses europäischen Wertekataloges sei neben der Freiheit der Meinungsäußerung auch die unternehmerische Freiheit ausdrücklich anerkannt.

Die deutsche Dachorganisation fordert die EU vor dem Hintergrund der EuGH-Entscheidung auf, künftig bei Plänen von Werbebeschränkungen vorher den ernsthaften Dialog mit der Wissenschaft und der betroffenen Wirtschaft zu suchen, sowie die Gesetzesfolgen genauer zu prüfen. Dazu gehöre eine verlässliche wissenschaftliche Einschätzung der Erfolgsaussichten und Risiken von Werberestriktionen. Beim Verbot der Tabakwerbung habe die Kommission dies versäumt.

Gesundheitspolitisch würden Tabakwerbeverbote lediglich bei Jugendlichen den Reiz der verbotenen Frucht stärken, bei Rauchern die Förderung des Leichtrauchens verhindern und den unkontrollierten Tabakschmuggel anheizen. Die verlässlichen Daten verwiesen darauf, dass jeweils ein Drittel bis ein Viertel der Bevölkerung raucht, unabhängig ob Werbeverbote bestehen oder nicht.

Das EuGH-Urteil bewertet der ZAW gleichzeitig als eine weitgehende europäische Absicherung für Werbeeinnahmen der Medien: Die Regierungen der EU-Staaten seien vor Werbeverboten durch den EuGH gewarnt. In diesem Zusammenhang fordert der Verband von den EU-Ländern eine Freiverkehrsgarantie auch für ausländische Printmedien, so lange und so weit deren Anzeigenteil den Vorschriften im Herkunftsland entspricht.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. Villichgasse 17, 53177 Bonn Telefon: 0228/820920 Telefax: 0228/357583

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