Pressemitteilung | (BDI) Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.

Deutsche US-Emittenten warnen vor Konflikten mit amerikanischen Börsengesetzen

(Berlin) - Deutsche Unternehmen, die an der New Yorker Börse notiert sind, unterstützen die neuen amerikanischen Börsenregeln des Sarbanes-Oxley-Gesetzes, mit dem das Vertrauen der Investoren in die Integrität der Kapitalmärkte durch wirksame Maßnahmen wieder hergestellt werden soll. In einem Schreiben an die US-Börsenaufsichtsbehörde SEC macht die Mehrzahl der Gesellschaften aber gleichzeitig deutlich, dass die neuen US-Vorschriften in einigen Punkten mit europäischen und deutschen Standards nicht vereinbar sind, während sie in anderen Punkten zu einer unnötigen Duplizierung vergleichbarer Systeme führen. Die Firmen setzen sich deshalb dafür ein, einige Bestimmungen des neuen US-Gesetzes auf ausländische SEC-Emittenten nicht anzuwenden. Sie bitten zudem die SEC, vor einer endgültigen Entscheidung die potenziellen Konflikte mit ausländischen Rechtssystemen näher zu untersuchen.

In ihrem Schreiben an die SEC weisen die deutschen Unternehmen auf Verwerfungen hin, die mit der Anwendung des amerikanischen Rechts außerhalb der USA zwangsläufig verbunden wären. Die damit einhergehende Kollision unterschiedlicher Corporate-Governance-Systeme könne zu unverträglichen Konflikten führen. So sei das einheitliche anglo-amerikanische Board-System mit dem zweistufigen deutschen Vorstands- und Aufsichtsratssystem nicht kompatibel. Nach deutschem Recht sei der Vorstand als Ganzes und nicht einzelne Vorstandsmitglieder für die Geschäftsführung verantwortlich. Darüber hinaus habe der deutsche Gesetzgeber die Pflicht zur Einführung eines Risikomanagementsystems sowie strafbewehrte Vorschriften zur Verhinderung von Kursmanipulationen und Marktmissbrauch bereits verwirklicht.

Die Unternehmen erinnern daran, dass die SEC bereits in ihrem ursprünglichen Gesetzentwurf darauf hingewiesen hatte, die zwingende Anwendung der neuen Regeln bei ausländischen Gesellschaften würde zu Problemen führen. Auch in der Aussprache im amerikanischen Kongress anlässlich der Annahme der endgültigen Gesetzesfassung wurde ausdrücklich hervorgehoben, dass man nicht die Absicht habe, US-Vorschriften ungeachtet der Souveränität anderer Länder und ihrer Gesetzgebungsorgane zu exportieren. Man erkenne das Recht der Herkunftsländer an, eigene Corporate-Governance-Standards für ihre heimischen Gesellschaften festzulegen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) Breite Str. 29 10178 Berlin Telefon: 030/20280 Telefax: 030/20282566

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