Pressemitteilung | Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e.V. (BDSI)

Deutsche Schokoladenindustrie begrüßt Inkrafttreten der neuen Kakaoverordnung

(Bonn) - Die deutsche Schokoladenindustrie begrüßt das Inkrafttreten der neuen deutschen Kakaoverordnung zum Weihnachtsfest. Vier Monate nach Ablauf der von der EU vorgegebenen Umsetzungsfrist gilt nun endlich auch in Deutschland das neue vereinheitlichte EU-Schokoladenrecht, das von der europäischen Schokoladenindustrie aktiv mitgestaltet wurde.

Wie für die meisten Lebensmittel sind künftig auch für Kakao- und Schokoladenerzeugnisse das Mindesthaltbarkeitsdatum und das Zutatenverzeichnis auf der Verpackung anzugeben. Darüber hinaus ist bei der Herstellung einiger Schokoladenerzeugnisse die Verwendung bestimmter anderer tropischer Pflanzenfette als Kakaobutter bis zu 5 Prozent zulässig. Durch die Angabe "enthält neben Kakaobutter auch andere pflanzliche Fette" wird auf deren Verwendung hingewiesen.

Die Verordnung tritt Heiligabend in Kraft und löst die Kakaoverordnung von 1975 ab.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e.V. (BDSI) Schumannstr. 4-6, 53113 Bonn Telefon: 0228/260070, Telefax: 0228/2600789

NEWS TEILEN: