Pressemitteilung | Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband e.V.

Deutsche Rheuma-Liga präsentiert überarbeiteten Sozialratgeber / Von A wie Arbeit bis Z wie Zuzahlung: Die Deutsche Rheuma-Liga führt Rheumabetroffene durch ihre Rechte im Sozialsystem

(Bonn) - Der aktualisierte Wegweiser "Ihre Rechte im Sozialsystem" erläutert Gesetze und Hilfsangebote für Rheumabetroffene in allen Lebenslagen. Dabei wird klar: Es gibt im Alltag viele Unterstützungsmöglichkeiten - man muss seine Rechte nur kennen. Die Broschüre wurde von der Deutschen Rentenversicherung Bund gefördert und kann gegen Einsendung von Rückporto bei den Verbänden der Rheuma-Liga bestellt werden.

20 Millionen Menschen leiden in Deutschland an rheumatischen Erkrankungen. Viele von ihnen sind in ihrer Lebensqualität stark eingeschränkt. Damit sie die Unterstützung bekommen, die ihnen zusteht, hat die Rheuma-Liga den Wegweiser "Ihre Rechte im Sozialsystem" auf den neuesten Stand gebracht.

"Von Fall zu Fall kann es nötig sein, dass man sein Recht als Patient, als Arbeitnehmer oder einfach als Bürger erkämpfen muss. In dieser Broschüre finden Sie Rechtshilfen und Perspektiven", betont Prof. Erika Gromnica-Ihle, Präsidentin der Deutschen Rheuma-Liga.

Was etwa tun, wenn der Arzt die benötigte Physiotherapie nicht verordnet, weil er fürchtet, dass sie sein Budget übersteigt? "Bei entzündlich-rheumatischen Erkrankungen werden solche Heilmittel als Praxisbesonderheiten anerkannt, so dass dem verordnenden Arzt kein Regress droht", erläutert Meike Schoeler, Fachanwältin für Sozialrecht und Koautorin der Broschüre. Sie nennt nicht nur die gesetzliche Grundlage, auf die Betroffene sich berufen, sondern auch konkrete Ansprechpartner, mit deren Hilfe sie sich ihr Recht verschaffen können. Dasselbe gilt für weitere Fragen rund um den Arztbesuch, zum Beispiel zu Medikamentenkosten, Therapiemöglichkeiten oder einer fachlichen Zweitmeinung. Wer beispielsweise innerhalb einer Frist von vier Wochen keinen Termin beim Facharzt bekommt, kann sich ab dem 23. Januar 2016 an eine Servicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung wenden. Diese muss innerhalb von vier Wochen einen Termin vermitteln.

Auch die Arbeitswelt nimmt in der 44 Seiten umfassenden Broschüre einigen Raum ein. "Gesetzlich vorgesehene Zuschüsse für Umbaumaßnahmen, wie automatische Türen oder barrierefreie Sanitäranlagen, sind oft ebenso wenig bekannt, wie Möglichkeiten, Arbeitsabläufe für Rheumabetroffene zu erleichtern", betont Meike Schoeler. "Wer beispielsweise morgens eine Stunde später mit der Arbeit beginnen kann, wenn die Gelenke schon beweglicher sind, oder auch wer abwechselnd sitzend, stehend oder gehend wirkt, dem ist schon viel geholfen - und das Sozialrecht sieht eine Unterstützung durch den Arbeitgeber ausdrücklich vor."

Auch in dem Fall, dass sich krankheitsbedingte Einschränkungen überhaupt nicht ausgleichen lassen, stehen Betroffenen weitere Rechte und Angebote zur Verfügung. Der Sozialratgeber gibt einen Einblick in Umschulung, Weiterbildung, Rehabilitation, berufliche Wiedereingliederung, Krankengeld, Arbeitslosengeld, Erwerbsminderungsrente oder Grundsicherung. Die Broschüre informiert praxisnah und aktuell, was Betroffenen zusteht, wo sie sich Rat holen und in welchen Schritten sie ihre Rechte einfordern können. Auf den neuesten gesetzlichen Stand gebracht sind außerdem die Kapitel zum Thema Persönliches Budget, Rechte schwerbehinderter Menschen sowie Pflegeleistungen und Pflegestufen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband e.V. Susanne Walia, Referentin, Öffentlichkeitsarbeit Maximilianstr. 14, 53111 Bonn Telefon: (0228) 766060, Fax: (0228) 7660620

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