Pressemitteilung | BDP e.V. - Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen - Bundesgeschäftsstelle

Deutsche Psychologen durch Ethische Richtlinien eindeutig gebunden / Streit über Beteiligung an Folter wie in den USA bei uns kein Thema

(Berlin) - Eine Auseinandersetzung über die Beteiligung von Psychologen an Verhören durch die US-Armee, bei denen auch gefoltert werden könnte, beschäftigt zur Zeit die American Psychological Association (APA). (Siehe auch SPIEGEL ONLINE vom 30.Juli 2006) Ausgangspunkt für den Streit sind letztlich die Ethischen Richtlinien der APA, die im Juni 2005 durch den Report einer vom APA-Präsidium eingesetzten Task Force bezüglich der Mitwirkung an Verhören durch 12 Statements erläutert worden sind. Anders als in den deutschen und den europäischen Festlegungen zur Ethik haben die amerikanischen Psychologen in ihren Richtlinien eine Verantwortung von Psychologen nicht nur gegenüber dem Einzelnen, sondern auch gegenüber der Gesellschaft verankert. Darauf können sich die Befürworter einer Beteiligung von Psychologen an Verhören stützen.

Bewusst hat das Ethik Komitee der Europäischen Föderation der Psychologenverbände EFPA bei der Erarbeitung ihres Meta-Codes Anfang der neunziger Jahre auf die Hervorhebung der Verantwortung gegenüber der Gesellschaft verzichtet. Den Mitgliedern des Ethik-Komitees erschienen Konflikte zwischen dem hohen Grundsatz "Respekt vor der Würde des Einzelnen" und dem Punkt "Verantwortung gegenüber der Gesellschaft" vorprogrammiert. Um Eindeutigkeit in Bezug auf den Schutz der Menschwürde und der Integrität der Person zu gewährleisten, hat die EFPA daher bewusst darauf verzichtet, Standards hinsichtlich einer Verantwortung gegenüber der Gesellschaft zu formulieren.

Sowohl die geltenden Ethischen Richtlinien der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen als auch der derzeit diskutierte neue Entwurf sind an dieser Stelle ganz eindeutig. Deutsche Psychologen dürfen danach weder als Berater noch direkt an Verhören teilnehmen, wenn die Menschenwürde in diesen Verhören verletzt werden könnte. Bereits in der Präambel heißt es dazu unmissverständlich: "Psychologen sind dazu verpflichtet, in der praktischen Ausübung ihres Berufs zu jeder Zeit ein Höchstmaß an ethisch verantwortlichem Verhalten anzustreben. Sie sind dazu verpflichtet, die Rechte der ihnen beruflich anvertrauten Personen nicht nur zu respektieren, sondern, wann immer erforderlich, auch aktiv Maßnahmen zum Schutz dieser Rechte zu ergreifen.

Psychologen anerkennen das Recht des Individuums, in eigener Verantwortung und nach eigenen Überzeugungen zu leben. In ihrer beruflichen Tätigkeit bemühen sie sich um Sachlichkeit und Objektivität und sind wachsam gegenüber persönlichen, sozialen, institutionellen, wirtschaftlichen und politischen Einflüssen, die zu einem Missbrauch bzw. zu einer falschen Anwendung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten führen könnten."

Die vollständigen Ethischen Richtlinien sind auf der Internet-Seite des BDP veröffentlicht

Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP), Bundesgeschäftsstelle Christa Schaffmann, Pressesprecherin Glinkastr. 5-7, 10117 Berlin Telefon: (030) 22605699, Telefax: (030) 22605698

(bl)

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