Deutsche Post bleibt umsatzsteuerbefreit
(Hamburg) - Wie der BdKEP gestern (8. Oktober 2007) in der Sitzung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages erfuhr, halten Bundesfinanzministerium und SPD an der Umsatzsteuerbefreiung der Deutschen Post auch über den 31.12.2007, dem Datum der endgültigen Marktfreigabe, hinaus fest. Damit wird ein wesentlicher Wettbewerbsnachteil für die neuen Postdienste nicht abgeschafft. Der BdKEP hatte vor einem Jahr eine Petition mit dem Ziel der Abschaffung des Steuerprivilegs der Deutsche Post AG eingereicht. Diese Petition fand sehr viel Unterstützung und wurde jetzt im Petitionsausschuss öffentlich verhandelt.
Begründet wird die Entscheidung von Bundesfinanzministerium und SPD mit einer haltlosen Interpretation des gesetzlichen Infrastrukturauftrages zur Aufrechterhaltung von Postdienstleistungen. Die Deutsche Post sei, so Bundesfinanzministerium und SPD einstimmig, zum Universaldienst und zur Aufrechterhaltung von 12.000 Annahmestellen verpflichtet. Und eine Pflicht müsse auch belohnt werden. Diese Behauptung der Berliner Politik ist falsch: Die Verpflichtung der Deutsche Post AG zum Universaldienst läuft nach dem Postgesetz ausdrücklich mit dem 31.12.2007 aus.
Auch die Universaldienstleistungsverordnung verpflichtet die Deutsche Post zu nichts, insbesondere nicht zu einer anderen Pflichtenstellung als ihre Wettbewerber. Der Name Deutsche Post wird folglich in der Verordnung mit keiner Silbe erwähnt. Sie ist nicht verpflichtet, 12.000 Annahmestellen aufrecht zu erhalten.
Hier wird von SPD und BMF ungeniert gelogen und die Öffentlichkeit für dumm verkauft, erregt sich der Vorsitzende des BdKEP, Rudolf Pfeiffer. Es ist offenbar erklärtes Ziel, die Deutsche Post so richtig zu pampern.
Die Aufrechterhaltung des Universaldienstes ist im Grundgesetz und dem nachfolgenden Postgesetz so geregelt, dass ab 1. Januar 2008 die Gesamtheit aller Postdienste für die flächendeckende Versorgung mit Postdienstleistungen eintreten muss. Die Bundesnetzagentur ist mit Interventionsmöglichkeiten gegenüber allen Wettbewerbsteilnehmern ausgestattet, um eine effiziente und flächendeckende postalische Versorgung sicherzustellen. Daran hat sicherlich die Deutsche Post faktisch einen maßgeblichen Anteil, aber weder besondere Rechte noch Pflichten. Auch Unternehmen wie Hermes können jetzt schon mit 13.000 Annahmestellen aufwarten und es sind noch einige tausend weitere Postannahmestellen anderer Brief- und Paketdienste hinzuzuzählen. So gesehen besteht kein Anlass zur Sorge, dass die Versorgung mit Postdienstleistungen mit der Liberalisierung zusammenbrechen oder auch nur abnehmen könnte.
Steuerliche Subventionen, wie sie bisher bestanden, entbehren somit jeglicher rechtlichen Grundlage und verletzen das europäische Vertragswerk. Sie tragen eher dazu bei, die Versorgung mit Postdienstleistungen empfindlich zu stören, denn es ist nicht auszuschließen, dass die Hälfte aller Briefdienste aufgrund des drohenden, überzogen hohen Mindestlohn und aufgrund des fortgesetzten Wettbewerbsnachteils infolge der Umsatzsteuerbefreiung der Deutschen Post in die Insolvenz schlittern: Wieder 30.000 Arbeitslose mehr, 1.000 klein- und mittelständige Postunternehmen weniger und einige hundert Millionen Euro weniger in den Kassen des Finanzministers so etwa wird das Ergebnis der gegenwärtigen Bundes-Politik aussehen.
Der BdKEP sieht mit den Entscheidungen der Beibehaltung des Steuerprivilegs für die Deutsche Post den Tatbestand unrechtmäßiger Steuersubventionen als erfüllt an und wird die EU-Kommission, die bereits zwei Vertragsverletzungsverfahren in dieser Sache gegen die Bundesrepublik eingeleitet hat, entsprechend auffordern, ihr Vorgehen gegen die rechtswidrige Politik der Bundesrepublik zu verschärfen.
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