Deutsche Holzwirtschaft begrüßt neues Gesetz gegen illegalen Holzhandel / Neue Regeln versprechen mehr Sicherheit für Verbraucher / Verband sieht nur wenig Änderungsbedarf für Unternehmen
(Berlin) - Am 3. März 2013 trat eine neue EU-Holzhandels-Verordnung zur Eindämmung des Handels mit illegal geschlagenem Holz in Kraft. Der Handel mit illegal geschlagenem Holz wird künftig innerhalb der Europäischen Union unter Strafe verboten sein. Die deutsche Holzwirtschaft unterstützt diesen Schritt und sieht hierin eine Stärkung des Verbrauchervertrauens.
Deutschland setzt damit die sogenannte "European Timber Regulation" auf nationaler Ebene durch das Holzhandels-Sicherungs-Gesetz (HolzSiG) um. Die Verordnung und das HolzSiG regeln von Unternehmen zu erbringende Nachweispflichten, die Kontrolle sowie die Sanktionen bei eventuellen Verstößen. Gab es hier bisher nur unzureichende Regelungen, so wird nachgewiesener Handel mit illegal geschlagenem Holz nun mit Geld- oder sogar Freiheitsstrafe belegt.
Mehr Sicherheit für Verbraucher
Die deutsche Holzwirtschaft begrüßt diesen Schritt ausdrücklich. So geben die neuen gesetzlichen Regelungen dem Verbraucher ein hohes Maß an Sicherheit. "Auch ohne ein spezielles Nachhaltigkeitszertifikat kann man sich künftig beim Einkauf von Holzprodukten innerhalb der EU sicher sein, nur legal erzeugte Holzprodukte zu kaufen", sagt Dr. Denny Ohnesorge, Geschäftsführer des Deutschen Holzwirtschaftsrats e. V. (DHWR), dem Dachverband der industriellen und handwerklichen Betriebe sowie der mit Holz handelnden Unternehmen in Deutschland.
Wenig Änderungen für die deutsche Forst- und Holzwirtschaft
Die heimische Forst- und Holzwirtschaft produziert ohnehin seit vielen Jahrzehnten nach hohen gesetzlichen und freiwilligen Nachhaltigkeitsstandards. Das Holzhandels-Sicherungs-Gesetz schließt zwar eine Gesetzeslücke, der Handel mit illegal geschlagenem Holz spielt in Deutschland jedoch kaum eine Rolle. Dies belegen unter anderem die Ergebnisse des jüngsten "WWF-Regierungsbarometer Holz". Mit diesem bewertet der World Wide Fund for Nature (WWF) die Umsetzung der Maßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags in den EU-Mitgliedsstaaten. Deutschland liegt hier zusammen mit Großbritannien und den Niederlanden auf Rang eins. "Daher ändert sich für deutsche Unternehmen der Holzindustrie auch nicht viel", so Ohnesorge. Importeure von Holz müssen jedoch künftig ein Sorgfaltspflichtsystem anwenden, das die Legalität der importierten Ware anhand von belastbaren Dokumenten sicherstellt. Kontrolliert werden sie dabei von den Zollbehörden und der Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft. "Der Handel mit Holz ist damit teilweise stärker geregelt als der Handel mit Nahrungsgütern", erklärt der Geschäftsführer des DHWR. Ob die neue Verordnung allerdings den erhofften Erfolg im Kampf gegen die Tropenwaldzerstörung bringt, bleibt nach Meinung des DHWR abzuwarten.
Verband unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung
Der DHWR hat in Zusammenarbeit mit seinen Mitgliedsverbänden eine Informationsbroschüre sowie einen Fragen- und Antwortenkatalog zusammengestellt, um Unternehmen bei der Umsetzung der neuen Anforderungen zu unterstützen. Die Dokumente stehen auf der Homepage des DHWR zum Download bereit: http://url9.de/y9L.
Quelle und Kontaktadresse:
DHWR Deutscher Holzwirtschaftsrat e.V.
Dr. Denny Ohnesorge, Geschäftsführer
Reinhardtstr. 18, 10117 Berlin
Telefon: (030) 7202043886, Telefax: (030) 22320489
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