Deutsche Hafenwirtschaft bedauert Gerichtsentscheidung zur Fahrrinnenanpassung der Elbe - Deutschland verspielt Wettbewerbsvorteile / Planfeststellungsbeschlüsse haben Bestand, sind aber noch nicht vollziehbar / Planungs- und Umweltrecht muss reformiert werden
(Hamburg) - Der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe e.V. (ZDS) bedauert das heute verkündete Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe und die damit verbundene weitere Verfahrensverzögerung.
Frank Dreeke, Präsident des ZDS: "Der ZDS bedauert die heutige Entscheidung. Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar den Bestand der Planfeststellungs-beschlüsse bestätigt, diese jedoch für noch nicht vollziehbar erklärt. Die Planungsbehörden sind nunmehr gefordert, die vom Gericht aufgezeigten Mängel im Rahmen eines Planergänzungsverfahrens zügig zu beheben. Der Wirtschafts- und Logistikstandort Deutschland ist auf bedarfsgerecht ausgebaute Seewege angewiesen."
Darüber hinaus ist die lange Verfahrensdauer zu kritisieren.
Frank Dreeke: "Die Politik muss dafür sorgen, dass wichtige Infrastrukturprojekte schneller zustande kommen. Mit Verfahren, die über 15 Jahre dauern, verspielen wir unsere Wettbewerbsvorteile. Die Europäische Union, Bund und Länder müssen das Planungs- und Umweltrecht reformieren."
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