Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten (DGVP) fordert Stärkung der Patientenrechte
(Heppeneheim) - Mehr Mitspracherechte und Mitwirkungsmöglichkeiten für die Patienten fordert die Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten (DGVP) von der geplanten Gesundheitsreform. Versicherte und Patienten müssten als Partner ernst genommen werden. Dies gelte für alle Bereiche des Gesundheitswesens, stellte DGVP-Präsident Ekkehard Bahlo fest.
Dazu gehöre auch die Mitsprache bei der Festlegung des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen. Die Diskussion darüber werde völlig über den Kopf der Versicherten hinweg geführt, kritisierte Bahlo. Es sei kurzsichtig und falsch, allein von einem unmäßig fordernden Patienten auszugehen und auch daher Versicherten und Patienten Mitwirkungsmöglichkeiten zu verweigern. Die Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten (DGVP) hält es deshalb für notwendig, dass auch Versicherte im Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen vertreten sind, der über die Kassenzulassung einzelner Leistungen entscheidet.
Mitwirkungsrechte fordert die Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten (DGVP) auch in Bezug auf die Qualitätssicherung. "In keinem dafür zuständigen Gremium sind Patientenvertreter institutionell eingebunden. Eventuell werden sie mal gefragt - einen Anspruch auf Mitwirkung haben sie nicht. Das sollte sich ändern: gerade die Betroffenen müssen mitreden können, wenn es um Behandlungsqualität geht."
Stärkung der Patientenrechte bedeutet auch systematische Information der Patienten. Diese muss zur Selbstverständlichkeit werden, damit Patienten auf der Basis fachlicher Beratung eigene Entscheidungen fällen können. "Es muss mit dem Patienten geredet werden, nicht über ihn", stellte Bahlo fest.
Verstärkt werden muss die Position der Patienten aber auch, wenn es um Arztfehler geht: Noch immer seien die Patienten eindeutig im Nachteil, gerade wenn sie auf objektive Gutachten angewiesen seien. Patienten müssen im Übrigen beweisen, dass zwischen einer medizinischen Behandlung und dem vermuteten Schaden ein ursächlicher Zusammenhang besteht. Diesen Nachweis können sie in der Regel als medizinische Laien nicht erbringen. Deshalb fordert der Patientenverband hier eine Umkehr der Beweislast.
Die Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten (DGVP), Lehrstr. 6, 64646 Heppenheim unterstützt Patienten beim Verdacht auf Arztfehler und gibt Tipps zum weiteren Vorgehen.
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