Deutsche Gerichte urteilen gegen den Klimaschutz
(Berlin) - Während in Bonn der Weltklimaschutzgipfel um Lösungen ringt, urteilen Deutsche Gerichte gegen den Klimaschutz. Dies tat zuletzt das Oberlandesgericht Rostock (3 U 83/98).
In dem entschiedenen Fall war es in den Räumen einer Arztpraxis während der Sommermonate zu Raumlufttemperaturen von mehr als 26 °C gekommen. In Anlehnung an die Arbeitsstättenverordnung, in der empfohlen wird, dass in Arbeitsräumen die Raumlufttemperatur nicht mehr als 26 °C betragen soll, minderte ein Arzt die Miete. Das Landgericht verneinte ein Minderungsrecht und verwies auf den einwandfreien Zustand des Gebäudes. Das Oberlandesgericht sah die Sache nunmehr anders.
Die Baukammer Berlin kritisiert, wie auch schon vor einigen Jahren die Konferenz der Hochschullehrer für Bauphysik, eine derartige Beurteilung. Letztendlich hat eine derartige Sichtweise zur Folge, dass sämtliche Wohnungen und Büroräume mit Kühlanlagen ausgestattet werden müssten, da nur dann sichergestellt werden kann, dass auch an heißen Tagen Raumlufttemperaturen von mehr als 26 °C in Räumen nicht auftreten können.
Dies steht jedoch in totalem Widerspruch zu den Bestrebungen der Bundesregierung, zur Entlastung der Umwelt Energie einzusparen und somit unnötige Kühlanlagen zu vermeiden.
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