Deutsche EEG-Regelungen für Industrie schärfer als EU-Vorgaben
(Essen) - EEG-Entlastungen für deutsche Unternehmen mit einem hohen Strombedarf wird es auch in Zukunft geben. Sie sind vereinbar mit dem EU-Beihilferecht und werden so auch Teil des neuen Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Das zeigt ein Gesetzentwurf, der jetzt in die politische Endabstimmung geht. Damit ist nun klar: die Verringerung der EEG-Zusatzbelastungen für besonders energiekostensensible Unternehmen war und ist keine unzulässige Industrieförderung. Die Begrenzung der EEG-Zusatzbelastungen ist vielmehr ein richtiges und wichtiges Instrument zur Aufrechterhaltung der Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Unternehmen und zum Erhalt der dortigen Arbeitsplätze, so auch die Einschätzung des VIK, der Interessenvertretung großer industrieller und gewerblicher Energiekunden.
"Die jetzt getroffene Entscheidung zeigt: eine verminderte EEG-Umlage ist alles andere als ein Geschenk an die Unternehmen," so Dr. Annette Loske, VIK-Hauptgeschäftsführerin. Es wird in Zukunft für die Unternehmen sogar noch deutlich härter werden, im Wettbewerb zu bestehen, so die VIK-Einschätzung, denn erstens sinken die Entlastungen in Zukunft und zweitens schöpft die Bundesregierung die bestehenden EU-Beihilfemöglichkeiten nicht komplett aus. Das bedeutet: europäische Wettbewerber können in Zukunft rechtssicher und stärker entlastet werden als in Deutschland.
Insgesamt aber bietet die nun gefundene, mit der EU-abgestimmte Lösung für viele Unternehmen eine Perspektive, mit der sie weiterarbeiten und produzieren können. "Ein Weg ist geebnet, auf dem Gesellschaft und Industrie weiter am gemeinsamen Projekt Energiewende arbeiten können," so Barbara Minderjahn, Mitglied der Geschäftsführung des VIK.
Quelle und Kontaktadresse:
VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V.
Roland Schmied, Pressesprecher
Richard-Wagner-Str. 41, 45128 Essen
Telefon: (0201) 810840, Fax: (0201) 8108430
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