Deutsche Bahn AG räumt Entschädigung bei Verspätungen ein / VCD: Selbstverpflichtungen einzelner Unternehmen ersetzen gesetzliche Regelung nicht
(Berlin) - Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) e.V. beurteilt die heute (03. Februar) gemeinsam von Bundesverbraucherschutzministerin Renate Künast (Grüne), Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe (SPD) und Bahnchef Hartmut Mehdorn angekündigten Entschädigungszahlungen bei Verspätungen der Deutschen Bahn AG als nicht ausreichend. Mehr Verbraucherschutz und verbindliche Rechte für Fahrgäste seien im öffentlichen Verkehr längst überfällig, insofern sei Bewegung in dieser Frage zu begrüßen. Doch die Fahrgastrechte müssten verbindlich in allen Bussen und Bahnen gleichermaßen gelten und sich auf die gesamte Reisekette beziehen. Dafür sei eine gesetzliche Regelung unerlässlich.
Carsten Westerholt, Mitglied im VCD-Bundesvorstand: "Die Bundesregierung kann sich nicht länger demonstrativ der Verantwortung entziehen. Sie muss Fahrgastrechte im öffentlichen Verkehr endlich gesetzlich regeln. Wenn Entschädigungen lediglich als Kulanzregelungen bzw. in den Beförderungsbedingungen einzelner Verkehrsunternehmen verankert werden, wird sich in Deutschland ein Flickenteppich unterschiedlicher Ansprüche ohne einheitliche Mindeststandards bilden. Dies ist weder aus Sicht der Fahrgäste noch aus Sicht des VCD akzeptabel."
Auch seien die von Mehdorn und Künast bekannt gegebenen Details vollkommen unbefriedigend. So wolle die Deutsche Bahn AG den meisten Betroffenen mit Verspätungen unter 60 Minuten nach wie vor lediglich Kulanzregelungen ohne Rechtsanspruch anbieten. Zudem ist aus Sicht des VCD die Erstattung von 20 Prozent des Fahrpreises bei Verspätungen von über 60 Minuten nicht ausreichend. Damit seien einige Fahrgäste in Zukunft sogar schlechter gestellt als bei der bisherigen Gutscheinregelung.
Heidi Tischmann, Verkehrsreferentin des VCD: "Bei den Fahrgastrechten geht es um die Interessen der Verbraucher und nicht etwa um den Schutz der Unternehmen vor den Verbrauchern. Deshalb müssen Versprechungen der Unternehmen im öffentlichen Verkehr endlich verbindlichen Charakter bekommen. Denn nur wenn Fahrgäste bei Verspätungen, Zugausfällen und anderen mangelhaften Leistungen im öffentlichen Verkehr Anspruch auf angemessene Entschädigung haben, werden mehr Menschen auf diese Verkehrsmittel umsteigen."
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