Deutsche Alzheimer Gesellschaft fordert Landesregierungen zum Handeln auf: Bei hoher Impfquote müssen Besuche in den Pflegeheimen wieder unkompliziert möglich werden
(Berlin) - In Pflegeheimen ist mittlerweile der größte Teil der Bewohnerinnen und Bewohner vollständig geimpft. Laut RKI sind sowohl Erkrankungs- als auch Übertragungsrisiko für das Coronavirus ganz deutlich reduziert. Dennoch gelten vielerorts weiter strikte Besuchsbeschränkungen, unter denen Menschen mit Demenz besonders leiden.
Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft (DAlzG) ruft die Länderregierungen auf, hier schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen.
Eine Enkelin berichtet weinend am Alzheimer-Telefon, dass sie ihre 94-jährige demenzkranke Großmutter im Heim nach wie vor nur für drei Stunden pro Woche besuchen darf: "Ich bin ihre einzige Angehörige. Mit der Maske erkennt sie mich nur schwer und in den Arm nehmen darf ich sie schon seit über einem Jahr nicht mehr. - Und das, wo in der Einrichtung bereits Mitte Februar fast alle Bewohner zweimal geimpft waren!" Solche Anrufe erreichen die DAlzG weiterhin beinahe täglich. Fast überall ist in den Pflegeeinrichtungen die zweite Impfdosis gegen Covid-19 bereits vor Wochen verabreicht worden. Das RKI weist darauf hin, dass das Risiko einer Übertragung des Corona-Virus durch vollständig geimpfte Personen zwar nicht ausgeschlossen ist. Es ist jedoch niedriger als das bei Personen mit einem negativen Schnelltest. Pflegeeinrichtungen müssen daher selbstverständlich weiterhin Maßnahmen zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner ergreifen. Aber die Möglichkeiten für Besuche und Kontakt müssen schnellstmöglich an die deutlich geringere Gefährdungssituation angepasst werden. Manche Bundesländer wie NRW, Brandenburg oder Schleswig-Holstein haben ihre entsprechenden Verordnungen bereits verändert. Unter der Voraussetzung eines negativen Corona-Tests sind dort Besuche ohne Maske wieder möglich und auch körperliche Berührungen. In anderen Ländern wie Bayern gelten nach wie vor strikte Besuchsbeschränkungen und Abstandsregeln - sogar zwischen den Bewohnerinnen und Bewohnern. Doch auch dort, wo auf Landesebene Besuchskontakte wieder erleichtert wurden, wird dies nicht unbedingt in allen Einrichtungen umgesetzt.
Sabine Jansen, Geschäftsführerin der DAlzG, erklärt: "Wir fordern die Gesundheitsbehörden aller Bundesländer auf, durch geeignete Maßnahmen wie eine weitere Anpassung der landesrechtlichen Vorgaben oder ausdrückliche Weisungen an die Heimaufsichtsbehörden dafür zu sorgen, dass Besuche in vollstationären Pflegeeinrichtungen - soweit kein akutes Infektionsgeschehen vorliegt - wieder ohne zeitliche Beschränkungen und Berührungsverbote möglich sind. Dass in diesem Fall geimpfte Heimbewohnerinnen und -bewohner ggf. früher als andere Bevölkerungsgruppen von bestimmten Einschränkungen befreit werden, hat auch der Deutsche Ethikrat bereits in seiner Ad-hoc-Empfehlung vom 4. Februar 2021 ausdrücklich befürwortet. Denn diese Gruppe hat durch die Pandemie wohl mit am stärksten unter Beschränkungen ihrer elementarsten Rechte gelitten."
Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V.
Pressestelle
Friedrichstr. 236, 10969 Berlin
Telefon: (030) 2593795-0, Fax: (030) 259379529
Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands
- Swen Staack zum neuen Vorsitzenden der Deutschen Alzheimer Gesellschaft gewählt
- Alzheimer Medikament Leqembi nicht zugelassen: Deutsche Alzheimer Gesellschaft zur Entscheidung der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA)
- Zum Welttag gegen die Misshandlung älterer Menschen: Deutsche Alzheimer Gesellschaft ruft zu verstärktem Schutz von Menschen mit Demenz auf