Pressemitteilung | Deutsche Aktuarvereinigung e.V. (DAV)

Deutsche Aktuarvereinigung empfiehlt eine Absenkung des Rechnungszinses in der Lebensversicherung zum 1. Januar 2012 auf 2,00 Prozent

(Köln) - Wie jeweils zum Jahreswechsel hat die DAV gegenüber dem Bundesfinanzministerium eine Empfehlung für den Wert des zulässigen Höchstrechnungszinses in der Lebensversicherung für neue Verträge ab dem Jahr 2012 abgegeben: Die DAV empfiehlt, den zulässigen Höchstrechnungszins für Neuverträge ab dem 1. Januar 2012 auf 2,00 Prozent zu senken.

Der Höchstrechnungszins ist ein wichtiges Kriterium beim Abschluss einer Kapital bildenden Lebensversicherung oder einer privaten Rentenversicherung und ist in der Regel gleichbedeutend mit der den Kunden über die gesamte Laufzeit seines Vertrages garantierten Verzinsung.

In Anpassung an die nach Einführung des Euro veränderte Systematik der Ermittlung von Renditekennziffern der Europäischen Zentralbank und der Deutschen Bundesbank liegt den Szenarien die von der Europäischen Zentralbank veröffentlichte Rendite europäischer AAA-gerateter Staatsanleihen (10 Jahre) zugrunde. Aufgrund der erhöhten Risikoaufschläge sind die Anleihen einiger Länder des Euroraums seit 2009 dabei nicht berücksichtigt. Aus den Daten der letzten 10 Jahre wird der Mittelwert errechnet und mit 0,6 multipliziert: Der zulässige Höchstrechnungszins darf nach § 65 (1) VAG nicht höher sein als dieser Mittelwert. Er stellt eine Obergrenze dar, die nicht überschritten werden darf.

Das Bundesministerium der Finanzen bestimmt den zulässigen Höchstrechnungszins jährlich aufs Neue per Verordnung. Das Ministerium ist bei seiner Entscheidung nicht an die Empfehlung der DAV gebunden.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Aktuarvereinigung e.V. (DAV) Michael Steinmetz, Geschäftsführer Hohenstaufenring 47-51, 50674 Köln Telefon: (0221) 9125540, Telefax: (0221) 91255444

NEWS TEILEN: