Pressemitteilung | TÜV Verband e.V.

Deutliche Mehrheit für absolutes Alkoholverbot am Steuer

(Berlin) - TÜV-Verband fordert Senkung der Promillegrenze für Medizinisch Psychologische Untersuchung / Großes Bewusstsein um Gefahrenpotenzial von Alkohol am Steuer / Tag der Verkehrssicherheit am 18. Juni 2022

Eine klare Mehrheit der Bundesbürger:innen befürwortet ein absolutes Alkoholverbot am Steuer: In einer repräsentativen Umfrage für die aktuelle TÜV Mobility Studie unter 1.000 Personen ab 16 Jahren stimmen vier von fünf Bundesbürger:innen (80 Prozent) für ein generelles Alkoholverbot. Bemerkenswert ist, dass Frauen das Alkoholverbot mit 85 Prozent signifikant häufiger befürworten als Männer mit 76 Prozent. "Alkohol beeinträchtigt die Koordination sowie die Reaktions- und Entscheidungsfähigkeit der Fahrer:innen massiv", sagt Marc-Philipp Waschke, Referent für Verkehrssicherheit beim TÜV-Verband, zum Tag der Verkehrssicherheit. "Ob mit dem Auto, Motorrad oder einem anderen Fahrzeug: Fahren unter Alkoholeinfluss erhöht das Unfallrisiko und trägt besonders zu Unfällen mit schweren Folgen und Todesfällen bei." Dabei steigen die Beeinträchtigungen mit der Alkoholkonzentration im Blut. Ab 1,1 Promille gelten Fahrer:innen als absolut fahruntüchtig. "Bereits mit niedrigen Promillewerten können Leistungseinbußen auftreten. Mit steigendem Alkoholpegel weisen Fahrer:innen meist beträchtliche Ausfallerscheinungen auf", sagt Waschke. "Sie können dann selbst routinemäßige Fahrmanöver nicht mehr korrekt durchführen und sind nicht mehr in der Lage, schnell und entschlossen zu handeln, um Unfälle zu vermeiden."

Aus Sicht des TÜV-Verbands sind die rechtlichen Folgen von Fahrten unter Alkoholeinfluss immer noch verhältnismäßig milde. Fahrer:innen, die mit dem Auto oder Motorrad unterwegs sind und bei denen eine Blutalkoholkonzentration zwischen 0,3 und 1,09 Promille festgestellt wird, begehen dann eine Straftat, wenn sie sogenannte alkoholtypische Ausfallerscheinungen haben. Ab 1,1 Promille Alkohol im Blut begehen Fahrer:innen grundsätzlich eine Straftat. Diese wird mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe und dem Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate geahndet. Eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) wird in der Regel aber erst bei wiederholten Alkoholauffälligkeiten im Straßenverkehr unabhängig von der Blutalkoholkonzentration oder ab 1,6 Promille angeordnet. "Es ist fraglich, ob Alkohol-Fahrer:innen, die mit mehr als 1,1 Promille aufgegriffen werden, zuverlässig zwischen Alkoholkonsum und Fahrtätigkeit trennen können", sagt Waschke. "Die Rückfallgefahr für eine erneute Fahrt unter Alkoholeinfluss ist bei diesen Fahrern besonders hoch." Eine MPU ist ein bewährtes Instrument, um die Fahreignung und Verhaltensänderung von Alkohol-Fahrer:innen zu überprüfen. Dabei gehe es nicht darum die Personen zu bestrafen, sondern darum eine Gefährdung für sich und andere in Zukunft zu vermeiden. Über 90 Prozent aller Personen, die nach einer positiven MPU ihre Fahrerlaubnis wiedererhalten, werden nicht mehr rückfällig. Der TÜV-Verband fordert bereits seit Jahren eine Absenkung der Promille-Grenze für die grundsätzliche Anordnung einer MPU von 1,6 Promille auf 1,1 Promille.

Gefahrenpotenziale von Alkohol

Laut den Ergebnissen der Umfrage ist sich die große Mehrheit des Gefahrenpotenzials von Alkohol am Steuer bewusst: Knapp vier von fünf Befragten bewerten Alkohol als "sehr gefährlich" (79 Prozent) und weitere 16 Prozent stufen Alkohol als "eher gefährlich" ein. Das gilt nicht nur für Autos oder Motorräder, sondern auch für andere Fahrzeuge. E-Scooter oder E-Bikes werden immer beliebter und sind besonders als Leihfahrzeuge vielerorts fester Bestandteil des Straßenverkehrs. Aus Sicht des TÜV-Verbands ist es daher richtig, dass für sogenannte motorisierte Kleinstfahrzeuge wie E-Scooter die gleichen Promillegrenzen gelten, wie für Autofahrer:innen. "Mikromobilität ist kein Freifahrtschein für Alkoholfahrten", sagt Waschke. "Auch Radfahrer, E-Bike-Fahrer oder E-Scooter-Fahrer sollten sich an die Grundsatzregel halten: 'Wer fährt, trinkt nicht und wer trinkt, fährt nicht'."

Methodik-Hinweis: Grundlage der Studienergebnisse ist eine repräsentative Umfrage des Marktforschungsinstituts Ipsos im Auftrag des TÜV-Verbands unter 1.000 Personen in Deutschland im Alter von 16-75 Jahren. Die Befragung wurde im Februar 2022 durchgeführt. Die Fragen lauteten "Wie gefährlich sind Ihrer Meinung nach folgende Einflüsse beim Autofahren für die Sicherheit im Straßenverkehr?" und "Sollte Ihrer Meinung nach beim Autofahren generell ein absolutes Alkoholverbot gelten?"

Quelle und Kontaktadresse:
TÜV Verband e.V. Maurice Shahd, Leiter Kommunikation Friedrichstr. 136, 10117 Berlin Telefon: (030) 760095-400, Fax: (030) 760095-401

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