Deutlich höhere Erbschaftsteuer im kommenden Jahr erwartet / Experten raten zu vorbeugenden Maßnahmen
(Bonn) - Vor einer vermutlich deutlich höheren Erbschaftsteuer im Jahr 2003 hat die Deutsche Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V., Bonn, gewarnt. Ursache dafür seien angesichts klammer Kassen die Bestrebungen einiger SPD-geführter Bundesländer, denen zu Hilfe kommt, dass der Bundesfinanzhof die derzeitige Erbschaftbesteuerung für verfassungswidrig hält und deswegen das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe angerufen hat.
Betroffen von den geplanten Änderungen, so Wolfgang Kastner, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V., dürften vor allem Immobilienerben und die Erben von Betriebsvermögen sein. Nach derzeitigem Recht werden Häuser für die Erbschaftsteuer aufgrund der typisierenden Wertermittlungsmethode nach dem 12,5-fachen Jahresnettomietwert mit Zu- und Abschlägen je nach Alter und Nutzung häufig nur mit rd. 50 Prozent des tatsächlichen Wertes in Ansatz gebracht, worin der Bundesfinanzhof auch die gleichheitswidrige Besteuerung im Verhältnis zu Barvermögen sieht, das zu 100 Prozent besteuert wird. Wird die Erbschaftsteuer daher demnächst aufgrund des tatsächlichen Verkehrswertes einer Immobilie berechnet, zahlt der Erbe nicht nur eine Erbschaftsteuer nach verdoppeltem Wert, sondern rutscht dadurch meistens auch noch in die jeweils nächsthöheren Progressionsstufen, wodurch es zu extremen Mehrbelastungen bis hin zu einer Verfünffachung der Erbschaftsteuer kommen kann.
Insbesondere bei Mehrfach-Immobilieneigentum sowie bei Betriebsvermögen, welches derzeit ebenfalls noch besonders begünstigt ist, sei es daher ratsam, noch vor etwaigen gesetzlichen Änderungen Übertragungen auf die Nachkommen vorzunehmen.
Rechts- und Steuertips zur derzeitigen Rechtslage enthalten die Ratgeber Sterben macht Erben und Sterben und Steuern, je 8,00 EUR zzgl. je 1,10 EUR Versand, c/o Deutsche Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V., Simrockallee 27, 53173 Bonn.
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