Pressemitteilung | Baukammer Berlin Körperschaft des öffentlichen Rechts

Deregulierung contra Verbraucherschutz

(Berlin/München) - Die Baukammer Berlin und die Bayerische Ingenieurekammer-Bau begrüßen die im Entwurf der Musterbauordnung vorgesehenen Schritte zur Deregulierung. Kürzere Genehmigungszeiten sind willkommene Impulsgeber für die dringend notwendige Belebung der Baukonjunktur. Angesichts des stärksten Auftragseinbruchs seit der deutschen Wiedervereinigung führt kein Weg an beschäftigungswirksamen Maßnahmen vorbei.

Allerdings darf der Verbraucherschutz auch im Zeichen vereinfachter Genehmigungsverfahren nicht leichtfertig ausgehöhlt werden. Deshalb fordern die Spitzenorganisationen von 8.000 Ingenieuren im Bauwesen die Gesetzgeber in Berlin und Bayern auf, landesrechtliche Regelungen der Standsicherheit sowie des Brand-, Schall- und Wärmeschutzes bei der Neufassung der Landesbauordnungen nicht auszuklammern. In allen Kernbereichen des Bauens muss auch künftig unabhängige Überwachung die Sicherheit von Bauherren und Bewohnern garantieren. Nach Überzeugung der Kammern dürfen deshalb die Bauaufsichtsbehörden nicht aus ihrer grundsätzlichen Kontrollfunktion entlassen werden.

Auch die ehrgeizigen Umwelt- und Klimaschutzziele der Bundesregierung lassen sich nicht ohne die unabhängige Prüfung des energieeinsparenden Wärmeschutzes in Gebäuden verwirklichen. Ebenso wie Bundeswirtschaftsminister Müller begrüßen die Körperschaften des öffentlichen Rechts ausdrücklich die Selbstverpflichtung der Energiewirtschaft. Diese will durch ein Kraft-Wärme-Kopplungsprogramm die CO2-Emissionen wesentlich reduzieren und Ergebnisse im Rahmen eines Monitoring durch unabhängige Gutachter dokumentieren lassen.

Dem "4-Augen-Prinzip" folgend, fordern die Baukammer Berlin und die Bayerische Ingenieurekammer-Bau, die Prüfung der Nachweise in den Bau-Kernbereichen Standsicherheit, Brandschutz, Schall- und Wärmeschutz durch unabhängige Gutachter weiterhin zu gewährleisten. Als baukonjunkturelle Impulsgeber hochwillkommen, dürfen Deregulierungsmaßnahmen nicht zu einem schleichenden Verlust des Verbraucherschutzes führen. Bau- und Personenschäden durch "Pfusch am Bau" wären sonst die Folgen.

Quelle und Kontaktadresse:
Baukammer Berlin Körperschaft des öffentlichen Rechts RA Dr. Peter Traichel Geschäftsführer Gutsmuthsstr. 24 12163 Berlin Telefon: 030/79701480 Telefax: 030/79701481

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