Pressemitteilung | Hartmannbund – Verband der Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V.

Der Vorsitzende des Hartmannbundes, Dr. Klaus Reinhardt, zur Diskussion über eine Lockerung der ärztlichen Schweigepflicht im Kontext mit den Vorgängen um den Absturz des Germanwings-Airbus in den französischen Alpen:

(Berlin) - "Es bleibt festzuhalten, dass die ärztliche Schweigepflicht zu Recht unter ganz besonderem Schutz steht. Sie darf auch zukünftig grundsätzlich nicht in Frage gestellt werden. Eine Lockerung dieses besonderen Rechtsschutzes kann unter anderem auch dazu führen, dass Patienten sich überhaupt erst gar nicht in Behandlung begeben oder sich gegenüber ihrem Arzt öffnen. Diesen Gesichtspunkt gilt es innerhalb der jetzt angestoßenen Debatte zur ärztlichen Schweigepflicht vor dem Hintergrund der dramatischen Ereignisse besonders zu reflektieren.

Darüber hinaus ist es extrem schwierig, eine objektive Einschätzung über eine fremdgefährdende oder suizidale Situation eines Patienten zu treffen. Dies bleibt am Ende immer auch eine subjektive Bewertung, die den Arzt - nicht zuletzt im Hinblick auf eine mögliche Fehleinschätzung und deren Auswirkung - vor erhebliche Probleme stellen kann.

Um in Ausnahmefällen - exemplarisch vor dem Hintergrund der offensichtlich dem schrecklichen Flugzeugabsturz zugrunde liegenden Ursachen - mögliche Lösungen zu diskutieren, könnte ich mir vorstellen, dass wir bei Berufen, die ein hohes theoretisches Gefährdungspotential beinhalten, über die organisatorische Systematik von Krankschreibungen nachdenken. So halte ich es in solchen Fällen für denkbar, dass eine Krankschreibung - selbstverständlich ohne Angabe einer Diagnose - vom behandelnden Arzt direkt und ggf. elektronisch an den Arbeitgeber weitergeleitet wird. Zumindest im vorliegenden Fall wäre dies möglicherweise von Bedeutung gewesen".

Quelle und Kontaktadresse:
Hartmannbund - Verband der Ärzte Deutschlands e.V., Hauptgeschäftsstelle Pressestelle Kurfürstenstr. 132, 10785 Berlin Telefon: (030) 2062080, Fax: (030) 20620829

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