Pressemitteilung | Bundesverband Deutscher Postdienstleister e.V. (BvDP)

Der Preis darf nicht das einzige Kriterium bei der Vergabe von Postdienstleistungen sein / Gutachten klärt Rechtslage bei öffentlichen Ausschreibungen

(Bonn) - Öffentliche Institutionen dürfen bei der Entscheidung über die Vergabe von Postdienstleistungen nicht nur den niedrigsten Stück-Preis berücksichtigen. Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Martin Burgi, Leiter der Forschungsstelle für Verwaltungsrechtsmodernisierung und Vergaberecht an der Ruhr-Universität Bochum. Grundsätzlich muss eine Auftragsvergabe nach dem Gebot der Wirtschaftlichkeit erfolgen. Entgegen der gängigen Praxis, Aufträge überwiegend aufgrund des Preises zu vergeben, müssen öffentliche Auftraggeber weitere Kriterien in die Wertung einbeziehen. Ein entscheidendes Kriterium ist dabei die Qualität. Das vom Bundesverband Deutscher Postdienstleister e.V. (BvDP) in Auftrag gegebene Gutachten stellt fest, dass öffentliche Auftraggeber die Anforderungen an ausführende Unternehmen in Bezug auf Leistungsfähigkeit, Fachkunde und Zuverlässigkeit in der Ausschreibung näher bestimmen müssen. Zum Beispiel, dass der Postdienstleister über das notwendige infrastrukturelle Know-how verfügt sowie Kenntnisse und Erfahrungen im öffentlichen Sektor hat.

„Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, Qualitätskriterien klar und detailliert in der Ausschreibung festzulegen und bei der Vergabe zu berücksichtigen“, sagt Rechtsgutachter Prof. Dr. Martin Burgi. „Nur so können die ordnungsgemäße Erfüllung von Postdienstleistungen gewährleistet und Vergabeverstöße vermieden werden.“

„Öffentliche Auftraggeber müssen sehr genau prüfen, welches Unternehmen in der Lage ist, Postdienstleistungen wirtschaftlich und in angemessener Qualität zu erbringen. Hier spielen insbesondere die vorhandene technische Infrastruktur sowie der Ausbildungsstand und die Qualifikation der Mitarbeiter eine entscheidende Rolle“, so Eugen Pink, Geschäftsführer des BvDP.

Im Auftrag des BvDP werden derzeit Arbeitshilfen für öffentliche Auftraggeber erstellt, die eine rechtlich einwandfreie Ausschreibung von Postdienstleistungen erleichtern sollen. Diese werden zur Jahresmitte verfügbar sein.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Postdienstleister e.V. (BvDP) Tobias Karsten, Presseabteilung Adenauerallee 87, 53113 Bonn Telefon: (0228) 914360, Telefax: (0228) 9143660

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