Der politische Insolvenzvollstrecker sitzt im Bundesgesundheitsministerium
(Berlin) - Zu der Behauptung von Bundesminister Karl Lauterbach, seine Krankenhausreform würde Hunderte von Kliniken vor der Insolvenz bewahren, weshalb sie jetzt nicht vom Bundesrat in den Vermittlungsausschuss geschickt werden dürfe, erklärt der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Dr. Gerald Gaß:
„Das ist der Schlussakt eines verzweifelten Ministers, der mit seinem Wortbruch vom gemeinsamen zustimmungspflichtigen Gesetzentwurf gegenüber den Ländern, nun seine Krankenhausreform mit einer Erpressung durchdrücken möchte. Der selbsternannte Robin Hood ist tatsächlich der politische Insolvenzvollstrecker der Kliniklandschaft, der mit seiner ideologisch fehlgeleiteten Politik die Krankenhäuser an den Rand der Klippe geschoben hat.
Seit mehr als zwei Jahren verweigert der Bundesgesundheitsminister den Krankenhäusern den dringend notwendigen Inflationsausgleich mit dem politischen Kalkül, deren wirtschaftliche Notlage immer wieder als Druckmittel gegenüber den Ländern zu missbrauchen. Sich jetzt als Retter zu stilisieren, ist wirklich dreist. Es ist der Minister, der im Jahr 2022 die Regeln der Krankenhausfinanzierung so zum Nachteil der Krankenhäuser verändert hatte, dass die gesunkenen Fallzahlen und Erlöse nach dem Ende der Corona-Pandemie nicht mehr über die Landesbasisfallwerte kompensiert werden konnten. Und es ist derselbe Minister, der seit seinem Amtsantritt durch immer neue Vorgaben die Krankenhäuser auf der Kostenseite zusätzlich belastet und mit Bürokratie zuschüttet.
Weder die Krankenhäuser noch die Bundesländer lassen sich jetzt von diesen verzweifelten Aussagen des Ministers, seine Reform in der vorliegenden Fassung würde Hunderte von Kliniken vor der Insolvenz bewahren, blenden. Tatsächlich würde die Umsetzung des KHVVG in unveränderter Form lediglich einen minimalen Erlöszuschlag von 500 Millionen Euro für die Krankenhäuser bedeuten. Diese Zahl hat sein Ministerium selbst berechnet. 500 Millionen Euro bei einem laufenden Defizit von jährlich 6 Milliarden Euro retten kein einziges Krankenhaus vor der drohenden Insolvenz. Das weiß der Minister, aber er versucht mit diesem offensichtlichen Täuschungsmanöver die Öffentlichkeit und die Länder hinters Licht zu führen und unter Druck zu setzen. Umgerechnet auf den einzelnen Krankenhausstandort heißt das konkret: Im Durchschnitt 300.000 Euro zusätzliche Mittel bei einem tatsächlichen durchschnittlichen Defizit pro Standort von 3,5 Millionen Euro.
Herr Minister, nutzen Sie die verbleibenden Wochen Ihrer Amtszeit. Korrigieren Sie Ihre Politik, und sorgen Sie gemeinsam mit den Ländern und der CDU/CSU im Bundestag dafür, dass das KHVVG an den zentralen Kritikpunkten nachgebessert und ein kurzfristig wirksamer Inflationsausgleich umgesetzt wird. Sie sind verantwortlich dafür, dass Sie nach Ihrer Amtszeit keinen Scherbenhaufen hinterlassen.“
Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG), Wegelystr. 3, 10623 Berlin, Telefon: 030 39801-0, Fax: 030 39801-301