Pressemitteilung | Deutscher Caritasverband e.V.

Der Islam kennt keine Legitimation des Terrors

(Freiburg/Berlin) - Ein Signal gegen die islamfeindliche Stimmung, die in der Folge der Terrorakte am 11. September auch in Deutschland aufgekommen ist, haben der Präsident des Deutschen Caritasverbandes, Hellmut Puschmann, und der Generalsekretär des Zentralrats der Muslime in Deutschland, Ayyub Axel Köhler, durch ein Gespräch gesetzt, zu dem sie sich 10. Oktober 2001 in Berlin getroffen haben. Beide betonten, sie glaubten an die Möglichkeiten des Dialogs und der offenen Begegnung zwischen Christen und Muslimen. Unterschiede sollten dabei nicht geleugnet werden, stünden aber der Verständigung nicht entgegen. Dass dieser Weg in der Vergangenheit noch viel zu wenig beschritten worden sei, zeige die erschreckende Verbreitung pauschaler Verurteilungen gegenüber dem Islam, die nach den Anschlägen um sich gegriffen hätten.

Puschmann und Köhler brachten ihre Sorge darüber zum Ausdruck, dass die Herkunft und der religiöse Hintergrund der mutmaßlichen Täter und Hintermänner in der westlichen Welt ein gesellschaftliches und politisches Klima geschaffen habe, in dem "die Araber" und "der Islam" dem Generalverdacht von Fanatismus, Extremismus und uneingeschränkter Gewaltbereitschaft ausgesetzt seien. Die islamische Welt werde geradezu zum Gegenpol der so genannten "zivilisierten Welt" und der Moderne stilisiert.

Aus den Taten Einzelner jedoch ließen sich solche verallgemeinernde Bewertungen nicht ableiten, auch dann nicht, wenn die Täter ihre Verbrechen mit religiösen Motiven zu legitimieren versuchten und Organisationen zuzuordnen seien, die sich als pro-islamisch verstehen. Die zunehmenden Übergriffe gegenüber Muslimen und ihren religiösen Einrichtungen seien daher entschieden zu verurteilen. Das Entsetzen über die Dimension der Terrorakte und die Trauer um die Opfer dürfe nicht dazu führen, dem Islam als Religion und der Glaubensgemeinschaft der Muslime insgesamt eine pauschale Schuld und eine kollektive Verantwortung zuzuweisen.

Als Repräsentant eines der muslimischen Dachverbände in Deutschland machte Köhler in dem Gespräch deutlich, dass in der Lehre des Islam keinerlei Anhaltspunkte für eine religiöse Legitimation des Terrors zu finden seien. Auch der Begriff des "Dschihad", im Deutschen fälschlicher Weise mit "Heiliger Krieg" übersetzt, habe in der Auslegung islamischer Theologen eine gänzlich andere Dimension: Er beziehe sich auf das Bemühen des einzelnen Muslim um die innere Vervollkommnung und das geistige Bemühen auf dem Wege Gottes sowie um eine entsprechende Lebensgestaltung. Der islamischen Lehre zufolge sei kein Krieg heilig. Krieg könne nur die ultima ratio sein. Beide Gesprächspartner waren sich darin einig, dass verallgemeinernden Aussagen über "den Islam" und "die Muslime" sowie einer Reduzierung der Terrorakte auf einen religiösen Hintergrund entschieden entgegen getreten werden müsse.

Puschmann und Köhler betonten zugleich, dass Extremismus und die Konfrontation zwischen den Kulturen durch soziale Ungerechtigkeit und Ausgrenzung gefördert würden. Gemeinsam mit den Organisationen, in denen sie Verantwortung tragen, wollten sie sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass die Gesellschaft in Deutschland offen sei für Fremde, Zuwanderer und Angehörige anderer Religionen. Auf der gemeinsamen Grundlage der Verfassung hätten sie Anspruch darauf, respektiert zu werden und ihre Kultur und Religion leben und entfalten zu können. Die Terrorwelle in den USA dürfe nicht zu weiterer Ausgrenzung und Diskriminierung in Deutschland lebender Angehöriger der muslimischen Minderheit führen.

Die beiden Gesprächspartner betonten, dass sie das Zeitalter der unversöhnlichen Konfrontation zwischen den Religionen und der Glaubenskriege als überwunden gelten müsse. Es müsse jetzt alles getan werden, das friedliche Zusammenleben von Christen und Muslimen sowie den Angehörigen anderer Religionsgemeinschaften zu fördern. Entscheidend sei das Gemeinsame der jeweiligen religiösen Überzeugungen, mit deren Grundsätzen der Ruf nach Rache und Vergeltung unvereinbar sei.

Quelle und Kontaktadresse:
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