Pressemitteilung | k.A.

Der EURO im Mietrecht

(Kiel) - Seit dem 01.01.1999 ist der Euro da. Der Euro ist die einheitliche Währung in 11 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, in Deutschland, Belgien, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Österreich, Portugal, Spanien und den Niederlanden.

Die nationalen Währungen gelten aber weiter. Die DM, d.h. Mark und Pfennig, bleibt gleichberechtigtes Zahlungsmittel bis zum 31.12 2001. Euro-Münzen oder Euro-Scheine gibt es noch nicht. Sie werden erst am 01.01.2002 kommen. Bis dahin müssen Barzahlungen in DM erfolgen, Überweisungen, Lastschriften oder Schecks können dagegen auch schon in Euro ausgestellt werden.

Wichtig: Mit dem Euro kommt keine Währungsreform, sondern nur eine Währungsumstellung. Am Wert des Geldes ändert sich nichts.

Viele Vermieter weisen Miete, Heiz- und Betriebskosten bereits in DM und Euro aus, einige haben sogar schon auf den Euro umgestellt. Es wird also langsam ernst. Der Mieterbund gibt in diesem Zusammenhang folgende Hinweise:

1. Mietvertrag: Keine Änderungen notwendig

Die Einführung des Euros berührt den Inhalt von Verträgen, auch von Mietverträgen, nicht. Das Gesetz erklärt ausdrücklich: Bestehende Verträge gelten weiter. Der Euro gibt kein Recht, Verträge zu kündigen oder einseitig zu ändern.

2. Mietzahlungen: Weiter in DM

Bei bestehenden Mietverträgen sind die Zahlungen für Miete und Nebenkosten in DM vereinbart. Mieter sind berechtigt, bis zum 31.12.2001 alle Geldforderungen aus dem Mietverhältnis wie bisher in DM zu zahlen.

Wichtig: Vor dem 01.01.2002 kann eine Umstellung auf Zahlung in Euro nur einvernehmlich, d. h. mit Zustimmung des Mieters, erfolgen. Am 01.01.2002 erfolgen die Umrechnung und Umstellung auf Euro dann automatisch. Eine Änderung des Mietvertrages ist auch dann nicht erforderlich.

3. Ausnahme: Mieter hat Wahlrecht

Auch schon vor der Umstellung auf den Euro hat der Mieter das Recht, die Miete wahlweise in DM oder Euro auf ein Bankkonto zu überweisen. Egal in welcher Währung der Mieter überweist, der Geldbetrag wird dem Vermieterkonto von der Bank oder der Sparkasse automatisch in der Währung gutgeschrieben, in der das Konto geführt wird.

Aber Vorsicht: Der Mieter haftet für Umrechnungsfehler, Rundungsdifferenzen und muss eventuell auch anfallende Bankgebühren zahlen. Deshalb gehen Sie auf "Nummer Sicher"! Zahlen Sie nur in der vertraglich vereinbarten Währung!

4. Euro-Umstellung: Keine Mieterhöhung

Verlangt der Vermieter während der Übergangsphase schon die Umstellung auf Euro, lassen Sie sich von Ihrem Mieterverein beraten. Die Umstellung ist nur mit Ihrer Zustimmung möglich und darf auf keinen Fall zu einer Mieterhöhung führen. Auch die endgültige Euro-Umstellung am 01.01.2002 erlaubt keine Mieterhöhung.

5. Staffel-/Indexmietverträge: Vereinbarung bleibt

Für bestehende Staffel- oder Indexmietverträge bleibt zunächst einmal alles beim alten. Soweit die Staffelvereinbarung über den 31.12.2001 hinausgeht, wird die DM-Staffel für das Jahr 2002 automatisch auf Euro umgestellt. Entsprechendes gilt für Indexmietverträge. Ansonsten gilt auch hier: Die Miete ist in der vereinbarten Währung zu fordern und zu zahlen.

6. Neue Mietverträge: Euro oder DM

Wer ab 1999 einen neuen Mietvertrag abschließt, kann die Miete wie bisher in DM vereinbaren. Möglich ist es aber, jetzt auch Miete und Nebenkostenzahlungen in Euro zu vereinbaren. Auf jeden Fall sollte zur Information die zweite Währung (DM oder Euro) zusätzlich angegeben werden.

7. Euro-Mietvertrag: Nicht blenden lassen

Eine nur in Euro angegebene Miete wirkt auf den ersten Blick günstiger. Lassen Sie sich nicht täuschen. Nehmen Sie eine Umrechnung des Euro auf den Markbetrag vor. Lassen Sie sich im Zweifel durch den örtlichen Mieterverein beraten, der am besten die Angemessenheit der Miete vor Ort beurteilen kann.

8. Nebenkostenabrechnungen: Weiter in DM

Die Heizkosten und die "kalten" Nebenkosten müssen in der Währung abgerechnet werden, die im Mietvertrag vereinbart ist. Für alle vor 1999 abgeschlossenen Mietverträge heißt das: DM.

Wie bei den Mietzahlungen (vgl. Pkt. 2 und 3) kann aber auch für die Nebenkosten einvernehmlich die Zahlung auf Euro umgestellt werden. Ohne Zustimmung des Mieters bleibt es aber dabei: Heiz- und andere Nebenkosten müssen bis Ende 2001 in DM abgerechnet werden.

9. Abrechnung in zwei Währungen: Unzulässig

Falls eine Gemeinde schon in der Übergangsphase den Gebührenbescheid in Euro erlässt oder eine Versicherung, ein Lieferant oder ein Handwerker schon in Euro mit dem Vermieter abrechnet, ändert das nichts: Der Vermieter muss einheitlich in einer Währung abrechnen. Ist DM vereinbart, müssen diese Kostenpositionen in DM umgerechnet und alle Kosten insgesamt in DM abgerechnet werden.

10. Nebenkosten in Euro: Nachrechnen

Haben sich Mieter und Vermieter geeinigt, das laufende Mietverhältnis auf Euro umzustellen, oder ist bei Neuabschluss des Mietvertrages der Euro vereinbart worden, müssen Sie doppelt aufpassen. Die meisten Gemeinden, Versicherungen, Handwerker oder Energielieferanten werden bis auf weiteres ihre Rechnung in DM ausstellen. Prüfen Sie, ob der Vermieter die einzelnen Positionen der Nebenkostenabrechnung nach den amtlichen Regeln umgerechnet hat. Im Zweifel hilft der örtliche Mieterverein.

Wichtig: Ab Januar 2002 muß der Vermieter Nebenkosten in Euro abrechnen. Also auf jeden Fall Nebenkosten für die Abrechnungsperiode 01.01. bis 31.12.2001 oder z. B. für den Zeitraum 01.04.2001 bis 31.03.2002. Keine Rolle spielt es, ob einzelne Gemeinden, Versicherungen usw. für diesen Zeitraum noch in DM Rechnungen und Bescheide erstellt haben.

11. Mieterhöhung: Normalerweise in DM

Die Einführung des Euro darf zu keiner Mieterhöhung führen. Der Vermieter kann aber - wie bisher - die Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete anpassen oder z. B. die Miete nach einer Modernisierung erhöhen.

In der Übergangsphase muss die Mieterhöhung immer in der Währung erfolgen und erklärt werden, die im Mietvertrag vereinbart ist. Normalerweise also in DM.

12. Euro-Mieterhöhung: Schwierige Rechnung

Auch wenn eine Euro-Mieterhöhung zulässig ist, weil Mieter und Vermieter Euro-Zahlungen vereinbart haben - oder ab 2002 vorgeschrieben ist -, darf der Vermieter die Miete nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen.
Solange aber z. B. keine Euro-Mietspiegel vorliegen, muss er die Werte des bisherigen DM-Mietspiegels in Euro umrechnen. Achten Sie darauf, dass Sie bei der Umrechnung nicht übervorteilt werden.


13. Mietkaution: Keine Besonderheit

Endet das Mietverhältnis nach dem 01.01.2002, wird die Mietkaution auf jeden Fall in Euro zurückgezahlt.

Endet das Mietverhältnis vor diesem Stichtag, wird in der zwischen Mieter und Vermieter vereinbarten Währung abgerechnet und ausgezahlt. Haben sich Mieter und Vermieter nicht schon in der Übergangsphase auf den Euro geeinigt, erfolgt die Rückzahlung also in DM.

Bei Abschluss eines Mietvertrages muss die Kaution in der vereinbarten Währung gezahlt werden, genauso wie Miete oder Nebenkosten.

Das fordert der DMB

Werden Mietverträge schon in Euro abgeschlossen, muss der zu zahlende Mietpreis zur Information auch in DM angegeben werden. Mietverträge, die weiter in DM abgeschlossen werden, sollten zur Information auch schon den Euro-Preis nennen. Und auch Nebenkostenabrechnungen sollten so früh wie möglich doppelt ausgestellt werden, nicht nur in DM, sondern auch in Euro.

Wie geht es weiter?

Bis Ende des Jahres 2001 läuft die Übergangszeit für die Euro-Umstellung. Am 31.12.2001 wird dann kraft Gesetz endgültig umgestellt. Alle bis dahin noch auf Mark und Pfennig lautenden Verträge, egal ob Miet- oder Arbeitsverträge, ob Lebensversicherungen, Bausparverträge usw., gelten ab 01.01.2002 automatisch als in Euro abgeschlossen. Auch Sparbücher und Bankkonten werden auf Euro umgestellt. Löhne, Gehälter, Renten usw. werden nur noch in Euro gezahlt. Ab 01.01.2002 gibt es dann auch das Euro-Bargeld. Voraussichtlich bis zum 28.02.2002 tauschen Banken und Sparkassen DM gegen Euro um. Aber keine Sorge: Auch nach diesem Zeitpunkt kann die DM noch bei der Deutschen Bundesbank bzw. in Landeszentralbanken in Euro umgetauscht werden.

Die Sprechstunde des Kieler Mietervereins findet montags bis freitags von 9.00 - 13.00 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 15.00 - 18.00 Uhr in der Geschäftsstelle 24103 Kiel, Eggerstedtstr. 1, statt. Fernmündlich ist der Verein unter 0431/97919-0 zu erreichen. Für die Inanspruchnahme der Leistungen des Kieler Mietervereins ist eine Mitgliedschaft erforderlich.

Quelle und Kontaktadresse:
Kieler Mieterverein Eggerstedtstr .1 24103 Kiel Telefon: 0431/979190 Telefax: 0431/9791930

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