Pressemitteilung | Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB)

Der Euro ändert auch Steuerfreibeträge

(Berlin) - Steuerzahler müssen umdenken: Mit der Einführung des Euro-Bargeldes ändern sich steuerliche Freibeträge, Freigrenzen und Einkommensgrenzen. Eine Umstellung zum exakten Umrechnungskurs von ein Euro gleich 1,95583 D-Mark ergäbe krumme und damit unpraktische neue Beträge. Deshalb hat der Gesetzgeber mit dem Steuer-Euroglättungsgesetz bestimmte steuerrelevante Beträge auf glatte Euro-Summen gerundet. Leider nicht immer zu Gunsten des Steuerzahlers - wie beispielsweise bei der Bagatellgrenze zum Zinsabschlag. In anderen Fällen wurde nur halbherzig gerundet. Damit ist eine gute Gelegenheit vertan, Freibeträge und Freigrenzen zu Gunsten des Steuerzahlers aufzurunden und damit die Steuerlast zu senken.

Für Arbeitnehmer, Anleger und Rentner ändert der Euro in Sachen Steuern zunächst noch nichts. Für Veranlagungszeiträume bis Ende Dezember 2001 müssen sie ihre Lohn- und Einkommensteuererklärungen nach wie vor in D-Mark ausfüllen. Erst wenn die Steuererklärung für das Jahr 2002 erstellt wird - im Regelfall also im Jahr 2003 - gilt auch bei Steuern und Freibeträgen nur noch der Euro.

Tabelle abrufbar unter http://www.bankenverband.de.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB) Burgstr. 28 10178 Berlin Telefon: 030/16630 Telefax: 030/16631399

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