Der Deutsche Richterbund unterstützt die Vorschläge für eine gesetzliche Regelung des Jugendstrafvollzuges
(Berlin) - Der Deutsche Richterbund (DRB) begrüßt die Vorschläge des Bundesministeriums der Justiz für eine umfassende gesetzliche Grundlage des Jugendstrafvollzuges. Für den Strafvollzug bei erwachsenen Tätern gibt es ein entsprechendes Gesetz bereits seit 1977, ein vergleichbares Gesetz für den Strafvollzug bei jungen Gefangenen ist überfällig.
Das Bundesministerium der Justiz hat jetzt einen Referentenentwurf vorgelegt. Der DRB unterstützt den Inhalt weitgehend. So befürwortet er die stärkere Betonung der Förderung der Persönlichkeitsentwicklung der jungen Gefangenen mit der Zielsetzung, deren künftiges Leben ohne Straftaten zu erreichen. Um dies zu erreichen, hält der DRB die vorgeschlagenen Neuerungen für eine regelmäßige Unterbringung der jungen Gefangenen in kleinen Wohngruppen für sinnvoll. Gleiches gilt für die Unterbringung im offenen Vollzug als Regelfall und ein verstärktes Bildungsangebot. Besonders wichtig sind die geplanten Verbesserungen der Entlassungsvorbereitungen und -bedingungen. Hier sieht der Entwurf weitreichende Unterstützungen der Gefangen noch während des Strafvollzugs und nach der Entlassung vor.
Kritisch bewertet der DRB, dass nach wie vor eine Sozialversicherung für arbeitende Gefangene nicht vorgesehen ist.
Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Wolfgang Arenhövel: Ich hoffe, dass die Vorschläge trotz des nicht unerheblichen finanziellen Aufwandes im Gesetzgebungsverfahren die notwendige Zustimmung der Parlamentarier finden werden. Ein solches Vollzugskonzept wäre nach meiner Überzeugung ein wichtiger Beitrag, um künftig die Rückfallzahlen bei jungen Gefangenen nach deren Entlassung auf ein unvermeidbares Minimum zu reduzieren.
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