Pressemitteilung | Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e.V. (BDP)

"Der deutsche Gesetzgeber ist gegen die Patentierung konventionell gezüchteter Pflanzen / BDP begrüßt Novellierung des Patentgesetzes

(Bonn) - Mit seiner Entscheidung, konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere von der Patentierung auszuschließen, setzt der deutsche Gesetzgeber ein wichtiges und richtungsweisendes politisches Signal mit Blick auf Europa. Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e.V. (BDP) begrüßt den vorliegenden Entwurf zur Novellierung des Patentgesetzes. Er schafft Rechtssicherheit für Züchter und Landwirte und macht die Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt effizienter und gestaltet sie transparenter. Zudem werden einige Regelungen an die Abläufe beim Europäischen Patentamt angepasst.

Der Bundestag hat gestern wichtige Änderungen im deutschen Patentgesetz beschlossen. Diese Änderungen kommen allen Patentanmeldern zu Gute, auch den Unternehmen, die in der Pflanzenzüchtung tätig sind.

"Die wichtigste Klarstellung im deutschen Patentgesetz ist der Ausschluss der Patentierbarkeit von Pflanzen und Tieren, die durch Kreuzung und Selektion, d. h. konventionelle Züchtung erzeugt wurden", betont Dr. Carl-Stephan Schäfer, Geschäftsführer des BDP. Sowohl Züchter als auch Landwirte erhalten damit mehr Rechtssicherheit. Denn in der klassischen Züchtung ist der Sortenschutz das für Pflanzenzüchter primäre Schutzrecht. Er kann bei technischen Erfindungen durch das Patentrecht sinnvoll ergänzt werden. Pflanzenzüchtung besteht aus "Geben und Nehmen". Der Sortenschutz gibt dem Züchter den optimalen Schutz für seine neue Sorte und ermöglicht gleichzeitig, dass neue und geschützte Sorten für die Weiterzüchtung genutzt werden dürfen.

Mit der vorliegenden Klarstellung des deutschen Patentgesetzes beschränkt der deutsche Gesetzgeber das Patentrecht im Bereich der Landwirtschaft auf wirklich technische Erfindungen. "Die deutsche Gesetzesänderung ist ein wichtiges politisches Signal in Richtung Europa. Damit ist der deutsche Gesetzgeber in der Pflicht, sich auch auf europäischer Ebene für eine Harmonisierung des Patentrechtes im Sinne der nun geschaffenen deutschen Vorlage einzusetzen", so Schäfer.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e.V. Ulrike Amoruso-Eickhorn, Referentin, Öffentlichkeitsarbeit Kaufmannstr. 71-73, 53115 Bonn Telefon: (0228) 9858110, Fax: (0228) 9858119

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