Pressemitteilung | BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V.

Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. (BDE) begrüßt die Bereitschaft der Bundesländer zur Modernisierung der Wasserwirtschaft

(Berlin) - Die Ministerkonferenz stellte in ihrer letzten Sitzung des vergangenen Jahres in Magdeburg fest, dass die von ihr mitinitiierte Diskussion über eine Neustrukturierung der Wasserwirtschaft mittlerweile von der Mehrzahl der Beteiligten als sinnvoll und notwendig angesehen wird und begrüßt ferner die Absicht der EU-Kommission, den Anwendungsbereich eines ermäßigten Umsatzsteuersatzes abzuändern und Leistungen im Zusammenhang mit der Abwasserbeseitigung auf den ermäßigten Satz von 7 Prozent zu reduzieren.

Dass die Konferenz die Bundesregierung bittet, eine Umsetzung der steuerlichen Gleichstellung öffentlich-rechtlicher und privater Unternehmen einzuleiten und dabei die Angleichung der Körperschafts- und Gewerbesteuer mit einzubeziehen, ist ein Erfolg für den BDE, verweist die Konferenz doch ausdrücklich auf das vom BDE in Auftrag gegebene Gutachten zur steuerlichen Gleichstellung von Prof. Arndt (Universität Mannheim).

Weiterhin bittet die Konferenz die Bundesregierung, die Aufnahme bundeseinheitlicher Regelungen zur Ausschreibungspflicht für die Übertragung von Aufgaben der Wasserwirtschaft auf Dritte in das Vergaberecht zu prüfen.

Mit diesen Kernbeschlüssen bestätigt die Wirtschaftsministerkonferenz im Wesentlichen die Forderungen, die der BDE im Rahmen seiner Modernisierungsziele für die Wasserwirtschaft schon seit Jahren stellt.

Frank-Rainer Billigmann, Hauptgeschäftsführer des BDE, stellt fest: "Die steuerliche Gleichstellung in der Wasserwirtschaft ist der Schlüssel zur Verwirklichung des Modernisierungszieles. Bei Umsetzung des Beschlusses der Konferenz ist der Markt in der Lage, auf marktwirtschaftlicher Basis leistungsfähige Querverbunde in den Sparten Wasser- und Abwasserwirtschaft zusammenzuführen. Damit wird deutschen Unternehmen u.a. eine wesentlich bessere Chance eröffnet, nachhaltiges Wassermanagement weltweit auch zum Wohle unserer inländischen Volkswirtschaft zu betreiben.

Letztlich korrigiert die von der Wirtschaftsministerkonferenz angesprochene Ausschreibungspflicht in einem entscheidenden Punkt die wettbewerbliche Schieflage der derzeitigen Situation. Die Entscheidung, welche Form der Wasserwirtschaft die Bürger für ihr Gemeinwesen wählen, wird diesen überlassen. Sie bekämen aber die Freiheit, am Gemeinwohl orientiert die für sie attraktivste Leistung in Hinblick auf Qualität und Nachhaltigkeit sowie marktgerechten Preisen zu erzielen."

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. (BDE) Petra Blum Tempelhofer Ufer 37, 10963 Berlin Telefon: 030/5900335-20, Telefax: 030/5900335-26

NEWS TEILEN: