Pressemitteilung | Deutscher Verband für Post, Informationstechnologie und Telekommunikation e. V. (DVPT)

Der Bundesrepublik droht die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU-Kommission

(Offenbach) - Wegen des rechtswidrigen Eingriffes des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie, Herrn Dr. Werner Müller, in die Regulierung, droht der Bundesrepublik Deutschland die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU-Kommission.

Herr Dr. Müller hat durch eine „Weisung“ an die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post verhindert, dass die Regulierungsbehörde mit Wirkung ab 1. September dieses Jahres niedrigere Preise im Monopolbereich der Post festsetzt.

Da es in Deutschland nicht möglich ist, dass betroffene Postkunden mit Rechtsmitteln gegen eine solche Entscheidung vorgehen, hat sich der DVPT bereits mit Schreiben vom 13. April dieses Jahres an die EU-Kommission gewandt und sie aufgefordert, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland einzuleiten.

In einem inzwischen zugegangenen Schreiben des Generalsekretariats der Europäischen Kommission teilt das Generalsekretariat mit, dass es zur Zeit die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens durch seine Dienststellen überprüfen lässt.

Der DVPT hat seine Forderung nach Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens im wesentlichen damit begründet, dass sich sowohl nach nationalem Recht als auch nach dem Recht der Europäischen Union die Preise der Post im Monopolbereich an den Kosten für eine effiziente Leistungsbereitstellung orientieren müssen und die derzeitigen Preise nach Ansicht des DVPT erheblich überhöht sind.

Mit seinem Eingriff in die Regulierung hat der Bundeswirtschaftsminister gegen zahlreiche Bestimmungen des Rechtes der Gemeinschaft verstoßen. Verletzt sind insbesondere die Artikel 10, 82 und 86 in Verbindung mit Artikel 81 des EWG-Vertrages.

Nach diesen Bestimmungen sind die Mitgliedsstaaten unter anderem verpflichtet, die missbräuchliche Ausnutzung der marktbeherrschenden Stellung von Unternehmen zu verhindern und sie nicht noch zu fördern. Nicht zuletzt sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, das Recht der Gemeinschaft umzusetzen und durchzusetzen.

Der DVPT ist überzeugt davon, dass die Prüfung seiner Beschwerde zur Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik führen wird.

Dies hätte zur Folge, dass die Regulierungsbehörde neue und konsequenterweise niedrigere Preise im Monopolbereich der Post festsetzen müsste.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Verband für Post und Telekommunikation e.V. Berliner Str. 170-172, 63067 Offenbach Telefon: 069/8297220 Telefax: 069/82972226

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